Unterversicherungsverzicht vereinbaren

Gebäudeversicherung Unterversicherungsverzicht vereinbaren

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme entspricht der maximalen Entschädigung im Totalschadenfall. Daher sollte die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert Ihres Wohngebäudes inklusive aller Nebengebäude (z.B. Garage) entsprechen. Unterversicherung liegt vor, wenn bei Schadeneintritt bzw. bei Eintritt des Versicherungsfalls die versicherte Summe niedriger angesetzt wurde, als die zu versichernde Sache (Bsp. Wohngebäude oder Hausrat) tatsächlich wert ist. (§75 VVG)

Ist die Versicherungssumme zu niedrig, so wird im Schadenfall nur im Verhältnis der bestehenden Unterversicherung zur Schadenhöhe reguliert. Bei einer hohen Unterversicherung kann dies zu einem existenzbedrohenden Risiko werden.

Ein Beispiel: Hat ein Gebäude einen wirklichen Wert von 500.000 EUR und wurde aber nur mit 250.000 EUR versichert, dann wäre das Objekt zu 50% unterversichert. Nun könnte man meinen, im Falle eines Totalschadens leisten Wohngebäudeversicherungen immerhin die versicherten 250.000 EUR, aber dem ist nicht so. Durch die 50%ige Unterversicherung leistet der Versicherer lediglich 50% von 250.000 EUR, also 125.000 EUR. Bei einem tatsächlichen Gebäudewert von 500.000 EUR werden also lediglich 125.000 EUR durch die Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Sie sehen, wie wichtig es ist, beim Gebäudeversicherung Preisvergleich darauf zu achten, dass mit dem Versicherer ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wird. Dazu muss aber, z.B. beim Wohnflächentarif, die Wohnfläche korrekt ermittelt worden sein.