Feuerversicherung – Abschaffung Regressverzichtsabkommen

Zum 31.12.2017 wird das Regressverzichtsabkommen aufgehoben, womit der Kunde künftig selbst das komplette Risiko trägt, sollte ein Feuer des Gebäudes auf ein Nachbargrundstück übergreifen. Viele Kunden, die in der Vergangenheit auf das Regressverzichtsabkommen hingewiesen worden sind, werden diesbezüglich in nächster Zeit Schreiben ihrer Versicherer erhalten. In diesen Schreiben informieren die Versicherer ausdrücklich über das daraus entstehende finanzielle Risiko. Prüfen Sie daher dringen, ob Sie bereits über Versicherungsschutz verfügen, der dieses Risiko abfängt oder lassen Sie sich über einen Neuabschluss informieren.

Was versteht man unter Regressverzichtsabkommen?

Das Abkommen stammt aus dem Jahr 1961 und schuldete seiner Existenz dem Umstand, dass es damals noch keine Haftpflichtversicherungen mit adäquaten Deckungssummen gab. So galt der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner eigenen Gebäudeversicherung als geschützt, sollte sich durch das Übergreifen eines Feuers vom eigenen auf das fremdversicherte Nachbarhaus auch dort ein Schaden ereignen. Durch dieses Abkommen galt man bislang gegen existenzbedrohende Regressanspruch des Gebäudeversicherers des Nachbarn geschützt. Der eigene Gebäudeversicherer deckte dieses Risiko somit bislang ab. Diese Form des Versicherungsschutzes war bislang jedoch nach unten und oben begrenzt und griff somit nur bei Forderungen zwischen 150.000-600.000€.

Aus welchen Gründen wird das Regressverzichtsabkommen nun aufgehoben?

Im Gegensatz zu früher besteht nun die Möglichkeit, Haftpflichtrisiken bedarfsgerecht  und wesentlich besser abzudecken. Der Beschluss über die Aufhebung fällten die Fachausschüsse Gewerbe-, Industrie- und Privatkunden des Gesamtverbades der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gemeinsam mit den damals beigetretenen Versicherungsunternehmen.

Was muss ich nun tun?

Fangen Sie das neu entstandene Risiko mit dem passenden Versicherungsschutz ab und schützen Sie Ihre Existenz. Zur Absicherung des genannten Risikos bieten sich folgende Möglichkeiten an:

Informieren Sie sich rechtzeitig über nötige Änderungen zu Ihrem Versicherungsschutz. Als Versicherungsmakler stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und überprüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz dahingehend, ob dieser für die anstehende Änderung ausreicht.