Wohngebäudeversicherung wird teurer

Gebäudeversicherung erhöht Beitrag

Wohngebäudeversicherung

Auf Basis der vom Statistischen Bundesamt bekanntgegebenen Baupreis- und Tariflohnindizes im Baugewerbe, hat der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) eine Beitragserhöhung im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 3,8%* ermittelt. Dies wird notwendig, damit Gebäude im Laufe der Jahre nicht unterversichert sind. Somit passt sich der Versicherungsschutz der aktuellen Baukostenentwicklung an. 

Der Nachteil dabei: Die Wohngebäudeversicherung wird teurer! 

Betroffene Kunden könnten dieser Erhöhung widersprechen, wovon wir allerdings abraten. Käme es in Zukunft zu einem Versicherungsfall, würde die Entschädigungszahlung logischerweise um 3,8% gekürzt werden. 

So schreibt die Domcura AG in ihrem aktuellen Newsletter vom 30.11.2018, dass deren Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser teurer wird. Bei Einfamilienhäusern hatte 2017 die Domcura auf eine Erhöhung verzichtet.  Betroffen seien auch Verträge mit dem aktuellen Tarif 2017, in denen ein Gebäudealter Rabatt eingeschlossen wurde. Durch den sich reduzierenden Gebäudealter Rabatt fällt die Erhöhung hier höher aus, als 3,8%. Ein Widerspruch von Kundenseite bezüglich der Reduzierung des Gebäudealter Nachlasses sei nicht möglich. 

Wie wir aus Kollegenkreisen hören, ist die Domcura Wohngebäudeversicherung allerdings in bester Gesellschaft. So hört man, dass wohl auch die Interlloyd Wohngebäudeversicherung erhöht und auch die Waldenburger Wohngebäudeversicherung teurer geworden ist.  

*Quelle: Newsletter Domcura

Wird die Naturgefahren Versicherung Pflicht?

Kommt jetzt die Naturgefahren Versicherung Pflicht? Geht es nach dem Willen der Verbraucherzentrale Sachsen, dann würde eine Absicherung gegen Naturgefahren für Immobilienbesitzer Pflicht werden. Dies berichtet Pfefferminzia in einem Ihrer Artikel. Nach Aussage der Verbraucherzentrale Sachsen sei die Pflicht zur Naturgefahren Versicherung der einzig richtige Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgefahren.

Wie man aktuell immer wieder sehen kann, reiche eine freiwillige Absicherung durch eine Naturgefahren Versicherung, auch als Elementarschaden Versicherung bekannt, nicht aus. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Sachsen ganz unmissverständlich eine Naturgefahren Versicherung Pflicht.

Unsere persönliche Meinung zur Naturgefahren Versicherung Pflicht

Wir sehen das ähnlich, wenn auch nicht genau so. Grundsätzlich sollte es die Pflicht eines jeden Immobilienbesitzers sein, sein Hab und Gut vollständig durch eine umfangreiche Immobilienversicherung abzusichern. Wer dies vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlässt, dem sollte unserer Meinung nach auch kein Ausgleich durch den Staat erfolgen.

Allerdings ist gerade die Elementarschaden Versicherung in Hochrisiko Gebieten häufig nicht oder nur sehr schwer zu bekommen. Die Frage ist aber: Muss dies durch den Steuerzahler ausgeglichen werden, wenn jemand in so einem Risikogebiet sein Haus errichtet? Eine Frage, die man sicherlich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten kann. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle. War zum Bau der Immobilie bereits klar, wie gefährdet dieses Gebiet ist? Handelt es sich um eine alte Bestandsimmobilie und das Gebiet war erst im Laufe der Jahre gefährdet worden? Bestand die Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko bezahlbar zu versichern und hätten die Kosten im Schadensfall damit abgesichert werden können?

Die Folgen für die Versicherungsgesellschaften und die Prämien

Durch eine Naturgefahren Versicherung Pflicht würde man den Versicherungsgesellschaften faktisch auferlegen, dass auch diese Immobilien versichert werden müssten. Versicherer wären also gezwungen, Risiken zu versichern, die bislang aus betriebswirtschaftlichen Gründen abgelehnt wurden. Somit würden dieser Versicherungsschutz auf dem Rücken der anderen Versicherten ausgetragen. Diese müssten nämlich mir ihren Beiträgen dann auch Schäden der Hochrisiko Gebiete abdecken.

Die Folge wäre, dass wohl die Wohngebäude- und Naturgefahren Versicherung Kosten dramatisch in die Höhe schnellen würden und womöglich für eine breite Masse der Bevölkerung nicht mehr bezahlbar wären.

Was ist eine Elementarschaden Versicherung

Eine Elementarschaden Versicherung ist ein zusätzlicher Absicherungsbaustein in der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sie leistet bei Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Schneedruck und Erdrutsch. Lebt man in Deutschland in einer Risikozone (ZÜRS 3 oder ZÜRS4) ist es schwierig, teils unmöglich, eine Naturgefahren Versicherung abzuschließen.

HDI Hausratversicherung Prämien steigen dramatisch

HDI kündigt Hausratversicherung

Wie der „versicherungstip“ im Februar berichtet informiert die HDI Versicherung AG Bestandskunden derzeit über eine Erhöhung der Wohnungsversicherung Kosten. Laut „versicherungstip“ seien die Prämien der Hausratversicherung im Bestand von HDI teils um 50% erhöht worden. Wer der Erhöhung nicht zustimmt, dem kündigt HDI vorsorglich die bestehende Hausratversicherung. Nur wer der Erhöhung zustimmt, kann vermeiden, dass der Vertrag gekündigt wird.

Ganz besonders unverschämt dabei ist, dass HDI eine extrem knappe Frist setze: Wer nicht innerhalb von 14 Tagen auf das Schreiben reagiert und die Preiserhöhung annimmt, steht ab dann ohne Versicherungsschutz da. HDI kündigt Hausratversicherung Verträge damit praktisch mit einer Frist, die kaum eine Chance lässt, darauf zu reagieren. Man könnte fast meinen, HDI möchte diese Verträge aus dem Bestand heraus haben.

Das prekäre an der Sache ist, wird ein Vertrag vom Vorversicherer gekündigt, ist es oft nicht leicht eine Anschlussversicherung zu finden. Der Folgeversicherer möchte dann ganz genau wissen, was die Gründe für die Hausratversicherung Kündigung durch den bisherigen Versicherer sind.

Unser Tipp: Gehen Sie mit einem Wohnungsversicherung Vergleich auf Nummer sicher, prüfen Sie Alternativen und wechseln Sie Ihre Hausratversicherung. Im aktuellen Fall sollte dies, sofern es bislang keine Hausratversicherung Schäden gab, kein Problem darstellen, auch wenn der Vertrag vom Vorversicherer gekündigt wurde. Gab es allerdings Schäden in den letzten 5 Jahren, muss beim Hausratversicherung Wechsel etwas behutsamer vorgegangen werden. Sprechen Sie uns gerne an.

Hausverwalter Haftung bei Wasseruhren

Die Betriebskosten einer Eigentümergemeinschaft werden durch die Hausverwaltung abgerechnet. Das Gericht hatte im vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob die Hausverwaltung dafür haftet, wenn die Wasseruhren nicht geeicht sind. Die Eichzeit wurde teils um bis zu 10 Jahre überschritten.  Das Eichamt, als gesetzliches Messwesen zuständig, wurde darüber entsprechend informiert. Ihm obliegt die Überwachung und Eichung von Messgeräten, die einer Eichpflicht unterliegen. Hierunter fallen auch die Wasseruhren einer WEG.

Die Haftung der Hausverwaltung

In seiner Funktion als Ordnungsbehörde nimmt das Eichamt die Hausverwaltung daraufhin in die Verantwortung. Diese hat die ungeeichten Wasserzähler nicht mehr zu verwenden und sie durch geeichte Wasserzähler auszutauschen. Allerdings sieht sich der Verwalter hier nicht in der Verantwortung. Schließlich würde er die Wasseruhren nicht verwenden, sondern die Eigentümer der WEG. Er als Hausverwalter würde sich lediglich um die Abrechnung kümmern. Hinzu käme, dass die Abrechnung im vorliegenden Fall keine Wirkung nach außen hin habe und nur innerhalb der WEG gelte. Der Streitwert wurde auf 5.000 EUR festgelegt.

Was sagt das Gericht zur Hausverwalter Haftung bei Wasseruhren?

Dem widerspricht das Verwaltungsgericht in Köln. Die vom Hausverwalter daraufhin beantragte Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG Nordrhein-Westfallen, Münster, 4A 1150/15) wurde  vom OVG zurück gewiesen. Der Hausverwalter hätte sich mit der vorhandenen Rechtsprechung auseinander setzen müssen. Bereits 1998 habe ein Gericht entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aus freien Stücken auf den Einbau von geeichten Wasserzählern verzichten darf.

Das Urteil belegt, auch im privaten Umfeld ist es nicht erlaubt, das Eichgesetz zu umgehen. Bis zu 50.000 EUR Busgeld können dabei anfallen (§60 Mess- und Eichgesetz).

Geht das Gericht mit der Hausverwalter Haftung bei Wasseruhren hier zu weit?

Mit etwas Abstand betrachtet darf man sicherlich fragen, in wie weit hier überreagiert wurde vom Gericht. Wasseruhren werden für gewöhnlich nicht geeicht sondern ausgetauscht. Warmwasser wird alle 5 Jahre und Kaltwasser alle 6 Jahre getauscht. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor für Eigentümergemeinschaften. Gerade kleinere WEGs, in denen man einen engen Kontakt pflegt, mögen dies für einen eher unnötigen Kostenblock ansehen. Geht das Eichgesetz hier an der Praxis vorbei?

Es ändert nichts daran, dass die Hausverwaltung darauf zu achten hat, die Zähler konsequent auszutauschen bzw. eichen zu lassen. Das gilt neben Wasserzählern auch für Wärmemengenzähler.
Quelle: HeilbronnerStimme, Samstag, 24. Februar 2018

Feuerversicherung – Abschaffung Regressverzichtsabkommen

Zum 31.12.2017 wird das Regressverzichtsabkommen aufgehoben, womit der Kunde künftig selbst das komplette Risiko trägt, sollte ein Feuer des Gebäudes auf ein Nachbargrundstück übergreifen. Viele Kunden, die in der Vergangenheit auf das Regressverzichtsabkommen hingewiesen worden sind, werden diesbezüglich in nächster Zeit Schreiben ihrer Versicherer erhalten. In diesen Schreiben informieren die Versicherer ausdrücklich über das daraus entstehende finanzielle Risiko. Prüfen Sie daher dringen, ob Sie bereits über Versicherungsschutz verfügen, der dieses Risiko abfängt oder lassen Sie sich über einen Neuabschluss informieren.

Was versteht man unter Regressverzichtsabkommen?

Das Abkommen stammt aus dem Jahr 1961 und schuldete seiner Existenz dem Umstand, dass es damals noch keine Haftpflichtversicherungen mit adäquaten Deckungssummen gab. So galt der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner eigenen Gebäudeversicherung als geschützt, sollte sich durch das Übergreifen eines Feuers vom eigenen auf das fremdversicherte Nachbarhaus auch dort ein Schaden ereignen. Durch dieses Abkommen galt man bislang gegen existenzbedrohende Regressanspruch des Gebäudeversicherers des Nachbarn geschützt. Der eigene Gebäudeversicherer deckte dieses Risiko somit bislang ab. Diese Form des Versicherungsschutzes war bislang jedoch nach unten und oben begrenzt und griff somit nur bei Forderungen zwischen 150.000-600.000€.

Aus welchen Gründen wird das Regressverzichtsabkommen nun aufgehoben?

Im Gegensatz zu früher besteht nun die Möglichkeit, Haftpflichtrisiken bedarfsgerecht  und wesentlich besser abzudecken. Der Beschluss über die Aufhebung fällten die Fachausschüsse Gewerbe-, Industrie- und Privatkunden des Gesamtverbades der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. gemeinsam mit den damals beigetretenen Versicherungsunternehmen.

Was muss ich nun tun?

Fangen Sie das neu entstandene Risiko mit dem passenden Versicherungsschutz ab und schützen Sie Ihre Existenz. Zur Absicherung des genannten Risikos bieten sich folgende Möglichkeiten an:

Informieren Sie sich rechtzeitig über nötige Änderungen zu Ihrem Versicherungsschutz. Als Versicherungsmakler stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und überprüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz dahingehend, ob dieser für die anstehende Änderung ausreicht.

Stark gestiegene Zahl der Wohnungseinbrüche

Stark gestiegene Zahl der Wohnungseinbrüche

Laut Medienberichten zeigt die Kurve der Kriminalstatistik in Bezug auf Wohnungseinbrüche steil nach oben. Im Jahr 2015 sei bundesweit eine stark gestiegene Zahl der Wohnungseinbrüche von fast 10% gegenüber dem Vorjahr festzustellen.

Fenster und Türen gelten dabei gleichermaßen als bevorzugte Einbruchstelle für Diebe. Schmuck, Bargeld oder Elektronik werden dabei am häufigsten gestohlen. Fahrräder hingegen werden eher unterwegs gestohlen. Auch abgeschlossene Fahrräder stellen für Diebe oft kein Hindernis dar. Achten Sie beim Abschluss Ihrer Wohnungsversicherung deshalb darauf, dass neben der korrekten Versicherungssumme auch Ihr Fahrrad in ausreichendem Umfang mitversichert ist.

Steigende Schadenzahlungen durch Einbruchdiebstahl

Die stark gestiegene Zahl der Wohnungseinbrüche stellt auch für die Versicherungswirtschaft ein Problem dar, weil die Kosten für Schadenzahlungen bei Einbruchdiebstahl dadurch in die Höhe schnellen.

Bei der Schadenmeldung im Falle eines Einbruchdiebstahls ist folgendes zu beachten:

  • Dokumentation der Schäden und Einbruchspuren (Smartphone oder Digitalkamera)
  • Anzeige bei der Polizei
  • Detaillierte Aufstellung der gestohlenen Sachen
  • Rechnungen zu den gestohlenen Sachen
  • Kostenvoranschlag zur Reparatur der Schäden

Achtung! Werfen Sie nichts weg, wenn Sie vorab Reparaturarbeiten durchführen. Der Versicherer kann als Nachweis verlangen, die beschädigte Sache durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Wurde Ihr Fahrrad geklaut genügen in der Regel:

  • Anzeige bei der Polizei
  • Rechnung oder Beleg Ihres Fahrrads

Sollten weitere Rückfragen von Seiten des Versicherers auftauchen, wird man sich mit Ihnen dazu in Verbindung setzen.

Vergessen den Herd auszuschalten – Hoher Rauchschaden

Rauchschaden: Feuer und Rauch in einem Gebäude

In der Nähe von Heilbronn kam es in einem Gebäude zu starker Rauchentwicklung. Erst durch die installierten Rauchmelder konnte ein noch höherer Rauchschaden verhindert werden. Die alarmierte Feuerwehr konnte die Ursache glücklicherweise schnell beheben und schlimmeres verhindern. Einer der Bewohner hatte vergessen, das Essen vom Herd zu nehmen und diesen auszuschalten.

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Modernisierung bei älteren Immobilien mit einplanen

Wer sich eine ältere Wohnimmobilie zulegen möchte, der sollte von vorne herein berücksichtigen, das es zusätzlich zu den Kaufkosten der Immobilie auch noch weitere Kosten für eine mögliche Modernisierung geben könnte. Weil Käufer einer Immobilie dies oft selbst nicht einschätzen können empfiehlt es sich zur Besichtigung einen Immobilienexperten mit zu nehmen. So kann im Nachgang der genaue Kapitalbedarf mit dem Finanzierer abgestimmt werden.

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