Gebäudeversicherung Gewerbe

Gebäudeversicherung Gewerbe: Topschutz für Gewerbegebäude

Gebäudeversicherung Gewerbe

Durchnässte Wände, abgedeckte Dächer, ein Brand: Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Überschwemmung setzen einem Gewerbegebäude stark zu. Je nach Schaden kann die Existenz des Betriebs in Gefahr sein. Wir zeigen Ihnen, wie bereits eine günstige Gebäudeversicherung Gewerbe Betriebe schützt. 

Versicherung Gewerbeimmobilie: Existenzieller Schutz für Gewerbegebäude

Gewerbliche Räume sind für den Erfolg eines Unternehmens unverzichtbar und müssen für den Ernstfall gut versichert sein. Unvorhersehbare Ereignisse (Feuer, Sturm, …) können schwere Schäden anrichten. Die Gewerbe Gebäudeversicherung sichert gewerblich genutzte Immobilien zuverlässig ab.

Versichert in der Gewerbeimmobilie Versicherung sind unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Sturm-, Feuer- oder Überschwemmungsschäden), die einer Gewerbeimmobilie ernsthafte Schäden zuführen können. Auch Leitungswasserschäden führen vermehrt zu hohen Schäden an Gewerbeimmobilien und damit auch zu steigenden Prämien in der gewerblichen Gebäudeversicherung.

  • Schutz bei Feuer-, Sturm / Hagel-, Leitungswasser- und Elementarschäden
  • Erstattung von Reparatur- und Wiederaufbaukosten
  • Für Büro- und Gewerbebetriebe, Lagerhallen und mehr

Entscheidend für die Auswahl der richtigen Gewerbeimmobilie Versicherung ist auch die potenzielle Gefahrenlage. Hierzu zählen u.a. Punkte wie, Hochwassergefährdung durch fließende Gewässer, Gefahr durch Vandalismus oder auch risikoerhöhende Faktoren in der Nachbarschaft (Tankstelle, Diskothek, Bordell, Sägewerk, …) Zur Risikobeurteilung werden auch die Lage und die Nutzung des Gebäudes berücksichtigt. Lagerhallen werden zum Beispiel anders versichert als Büroräume. Wir zeigen Ihnen, wie eine Gebäudeversicherung Gewerbe Immobilien effektiv absichert.

Wer braucht eine Gewerbe Gebäudeversicherung?

Wer eine Gewerbeimmobilie besitzt ist gut beraten eine Gewerbegebäude Versicherung abzuschließen. Sinnvoll ist sie neben Bürogebäuden (z.B. von Dienstleistern) und Lagerhallen vor allem auch für das produzierende und verarbeitende Gewerbe. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen eines Versicherungsfalls. 

  • Bürogebäude / Geschäftsgebäude
  • Industrie- / Gewerbehallen
  • Hotels / Restaurants
  • Rotlicht Risiken (Bordell, Swinger-Club, Bar, Stundenhotel, …)
  • weitere auf Anfrage

Wird gewerblich in ein Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage investiert, benötigt eine Wohngebäudeversicherung für das Mehrfamilienhaus, solange der Anteil der wohnwirtschaftlichen Nutzung 50% und mehr beträgt. Es kommt also nicht auf die Absichten des Eigentümers an (selbstgenutztes Wohnhaus oder Kapitalanlage), sondern darauf, was sich in dem Gebäude tatsächlich befindet. 

Empfehlenswert ist die Gebäudeversicherung für alle Unternehmer, Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber, die im Besitz einer eigenen Gewerbe-, Firmen- oder Unternehmensimmobilie sind.

Versicherbar sind Betriebsgebäude, Lagerhallen, Bürogebäude, Produktionshalle und sonstige, gewerblich genutzte Gebäude und Immobilien, sofern die Gewerbefläche 50% der Gesamtfläche überschreitet.

Versicherung Gewerbeimmobilie: Was ist versichert?

Die gewerbliche Gebäudeversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz unter anderem bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung für Ihre Betriebsgebäude und auch für die sonstigen Grundstücksbestandteile.

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Naturgefahren

Eine Gewerbe Gebäudeversicherung bietet vielfältigen Schutz für das Gebäude selbst und auch sonstige Grundstücksbestandteile. Über verschiedene Zusatzbausteine kann dieser Versicherungsschutz bis hin zur Allgefahren Deckung ausgebaut werden.

Der Unterschied zwischen einer Gebäudeversicherung und einer Inhaltsversicherung ist, dass die Gebäudeversicherung nur das Objekt selbst und nicht das sich darin befindliche Inventar versichert. Soll das der Fall sein, wird als Ergänzung eine separate Betriebsinhaltsversicherung benötigt. Sie trägt die finanziellen Folgen, wenn die technische und/oder kaufmännische Einrichtung, gelagerte Waren und Vorräte beschädigt oder zerstört werden. Außerdem übernimmt eine Inhaltsversicherung Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub. Sie ist die ideale Ergänzung zur Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien.

Versicherungsvergleich anfordern

  • Umfangreicher Schutz für Ihre Privat- und Gewerbeversicherungen
  • Persönliche & objektive Beratung durch Experten
  • Kein Call Center – Individuelle Betreuung durch Versicherungsfachleute

Was soll versichert werden?

Ansprechpartner bei Rückfragen

Mit Klick auf den Button "Angebot anfordern" bestätigen Sie die Speicherung der Information zum Datenschutz, unserer Erstinformation, sowie diese zur Kenntnis genommen zu haben.

Versicherung Gewerbeimmobilie: Welche Vorteile bietet ein Versicherungsmakler?

Als Versicherungsmakler helfen wir Ihnen dabei, eine passende gewerbliche Gebäudeversicherung zu finden, beraten Sie objektiv und unterstützen Sie ganz individuell bei der Entscheidungsfindung, welche für Sie die optimale Gebäudeversicherung für Ihre Gewerbegebäude ist.

  • Objektive Unterstützung in Versicherungsfragen
  • Bis zu 30% und mehr sparen
  • Bundesweites Angebot

Regional bis überregional, von Heilbronn bis Hamburg. Gerne stehen wir Ihnen zum Thema Gewerbeversicherungen mit Rat und Tat zur Seite.

Grundsätzlich ist eine Gebäudeversicherung Gewerbe Immobilien Besitzer unerlässlich. Die gewerbliche Gebäudeversicherung wird auch als Firmengebäudeversicherung oder Geschäftsgebäudeversicherung bezeichnet. Eine gewerbliche Gebäudeversicherung kann individuell gestaltet werden und passt sich den Gegebenheiten des Unternehmens an. Auch Einbauten, die durch den Eigentümer ins Gebäude eingebracht wurden, sind im Versicherungsschutz für gewöhnlich eingeschlossen. Hier gilt es allerdings gewisse Feinheiten zu beachten.

Gebäudeversicherung Gewerbe: Wer sollte sich versichern?

Empfehlenswert ist die Versicherung für alle Unternehmer, Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber, die im Besitz einer eigenen Gewerbe-, Firmen- oder Unternehmensimmobilie sind. Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, wird im Rahmen der Immobilienfinanzierung aber häufig von Geldgebern als Voraussetzung zur Kreditvergabe gemacht. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer in seinen Gewerberäumen ein Gewerbe betreiben darf, wenn er keine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat.

Versicherbar in der gewerblichen Gebäudeversicherung sind Betriebsgebäude, Lagerhallen, Bürogebäude, Produktionshalle und sonstige, gewerblich genutzte Gebäude und Immobilien.

  • Gebäude mit 50% und mehr Gewerbeanteil
  • Bürobetriebe (Bsp. Arbeitnehmerüberlassung / Zeitarbeit, Büroservice, Makler, …)
  • Fleisch- und Wurstverarbeitende Betriebe (Bsp. Fleischerei, Metzgerei, Räucherei, Schlachterei)
  • Handwerk (Bsp. Friseur, Kosmetik, Maurer, Maler, Trockenbau, …)
  • Händler (Bsp. Einzelhandel, Großhandel, Onlinehandel, Elektrohandel, Fahrradhandel, …)
  • Produzierende Betriebe (Bsp. Metallverarbeitung, Holzverarbeitung, Lebensmittelherstellung)
  • Hotel & Gastronomie (Bsp. Restaurant, Diskothek, Hotel, Gasthof)
  • Sonstige Betriebe auf Einzelanfrage

Allerdings ist davon dringend abzuraten, denn Schäden an gewerblichen Gebäuden können hohe Kosten mit sich bringen. Noch schlimmere Folgen können durch weitreichendere Schadensfälle entstehen. Muss der Betrieb nach einem Schadensfall vorübergehend geschlossen werden, könnten auf den Eigentümer erhebliche finanzielle Probleme zukommen. Hierzu wird empfohlen die gewerbliche Gebäudeversicherung durch eine Betriebsinhaltsversicherung mit Unterbrechungsversicherung abzuschließen. Die Versicherung reguliert die Schäden und sorgt dafür, dass der Betrieb während der Schadensregulierung weiter läuft oder kommt für die finanziellen Schäden auf. So stellen Sie sicher, dass die Gebäudeversicherung Gewerbe Immobilien rundum absichert.

Wichtig dabei ist, dass die Gebäude in Deutschland sein müssen, weil wir die gewerbliche Gebäudeversicherung für Auslandsimmobilien aktuell nicht abbilden können.

Mit dem Begriff Gebäude sind übrigens alle Arten von gewerblichen Gebäuden gemeint, die überdacht sind. Daher sollten sich auch Eigentümer von Lagerhallen oder kleineren Werkstätten ihr Gebäude in der Gebäudeversicherung für Gewerbeimmobilien versichern. Die Kosten für Schäden an den Gebäuden blieben zwar im Ernstfall gering, allerdings wäre die Folgeschäden, zum Beispiel im Falle einer vorübergehenden Betriebsschließung, nicht überschaubar und könnten den gesamten Betrieb in eine arge Finanznot bringen.

Gebäudeversicherung Gewerbe: Versicherungsumfang

Welche Schäden letztendlich durch eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgesichert sind, hängt natürlich vom abgeschlossenen Tarif ab. Für gewöhnlich sind alle ursprünglichen Baukörper und vom Eigentümer veränderte Einbauten versichert. Dies gilt natürlich nur, wenn die Einbauten auch fachgerecht durchgeführt wurden. Für Baumängel möchte kein Versicherer seinen Kopf hinhalten.

Bei Vertragsabschluss sollten alle elektrischen Anlagen, Klimaanlagen und Heizanlagen erfasst werden, denn diese zählen zum Gebäude, wenn sie fest verbaut sind. Gleiches gilt auch für festverlegte Fußbodenbeläge und sanitäre Installationen.

Versicherte Sachen in der gewerblichen Gebäudeversicherung!

  • Gebäude
  • Gebäudebestandteile (feste Verbindung mit dem Gebäude, dadurch Selbständigkeit verloren)
  • Gebäudezubehör (bewegliche Sachen, die der Gebäudeinstandhaltung dienen)

Als fest verbundene Gebäudebestandteile werden Bestandteile bezeichnet, die untrennbar mit dem Gewerbegebäude verbunden sind (§93 BGB). Insbesondere auch solche, die mit dem Grundstück nicht nur vorübergehend verbunden sind (§94-95 BGB). Nicht wesentliche Bestandteile lassen sich verlustlos trennen und werden dabei nicht zerstört. Natürlich sind in der Gewerbegebäudeversicherung das Fundament, alle tragenden Wände, das Dach sowie festverlegte Bodenbeläge aller Art inbegriffen. Ist eine fest eingebaute Klimaanlage vorhanden, ist diese ebenfalls in der gewerblichen Gebäudeversicherung abgesichert. Da die erneuerbaren Energien auch für den Geschäftsbetrieb immer populärer werden und viele Firmen mittlerweile über eine fest installierte Photovoltaikanlage verfügen, ist bei vielen Tarifen diese in der gewerbliche Gebäudeversicherung aufgeführt. Die Photovoltaikanlage muss allerdings auf dem Dach befestigt sein. Auf dem Boden installierte Anlagen sind über eine separate Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen abzusichern.

Ob die Versicherung für den Schaden aufkommt, ist auch von der Schadensart abhängig. Schäden, die durch Feuer und Leitungswasser entstehen, sind in der Regel versichert. Die Feuerschäden könnten zum Beispiel durch eine Explosion, einen Blitzeinschlag oder einem Brand entstehen. Nicht immer sind Schäden versichert, die durch Sturm und Hagel entstehen. Gerade bei Sturm kommt es häufig auf die tatsächliche Windstärke an.

Steht der Gewerbebetrieb in einem Gefahrengebiet, können zusätzliche Kosten für die Absicherung von Überschwemmung, Lawinenschäden und Erdbebenschäden fällig werden. In diesem Fall werden Elementarschäden zusätzlich versichert. Eine gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt auch die finanziellen Kosten, die durch die Behebung eines solchen Schadens entstehen.

Gebäudeversicherung Gewerbe Immobilie: Die Höhe der Versicherungssumme!

Natürlich bei allen, aber gerade auch bei größeren Gebäuden ist es wichtig und oft auch schwieriger, die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln, damit niemals die Gefahr einer Unterversicherung besteht. Je nach Versicherungswert können die Neuwertversicherung, die Zeitwertversicherung oder auch die Versicherung nach dem sogenannten gemeinen Wert angewandt werden.

In der Regel wird als sinnvoll erachtet, die gewerblichen Gebäude mit dem zur Zeit ortsüblichen Neubauwert zu versichern. Nicht zu empfehlen ist es, die Versicherungssumme des Vorversicherer einfach so zu übernehmen. Die Gefahr der Unterversicherung aufgrund einer zuvor nicht ausrechend bemessenen Versicherungssumme ist sehr hoch und kann zu Deckungslücken im Schadensfall führen. Gerade wenn die Verträge bereits älter sind und in der Zwischenzeit Modernisierungen oder Instandhaltungen vorgenommen wurde, stimmen die Werte häufig nicht mehr.

Die Versicherungssummen können mit der gleitenden Neuwertversicherung (Versicherungssumme 1914) oder anhand der Wertzuschlagsklausel angepasst werden.

Allgemeines zum Gewerbegebäude

Als Gewerbegebäude definiert werden alle Gebäude in denen ein Gewerbe betrieben wird. Innerhalb der gewerblichen Gebäudeversicherung zählt die überdachte Gebäudeform zu den versicherten Bestandteilen. Nebengebäude gehören nur dann zum eigentlichen Gewerbegebäude, wenn sie damit fest verbunden sind. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um zwei Gewerbegebäude, die einzeln versichert werden müssen oder mindestens, je nach Größe und Risiko, separat im Vertrag mit aufgeführt werden müssen. Der Begriff „verbunden“ ist hier dehnbar. Einige Versicherungen sprechen von festverankerten Gebäuden, die auch durch feste Wände miteinander verbunden sein müssen. Andere Versicherungen erkennen zum Beispiel auch überdachte Fußwegverbindungen an, die an der Gebäudefront angebracht sind. Im Zweifelsfall sollten die Gebäude vor Abschluss der Versicherung besichtigt werden. Zum versicherten Gewerbegebäude gehören übrigens auch Zubehörteile, die für die Instandhaltung des Gewerbegebäudes gebraucht werden. Dazu zählt beispielsweise die Ausrüstung des Hausmeisters. Briefkästen werden dem Gebäude nur dann zugeordnet, wenn sie am Gewerbegebäude fest angebracht sind.

Welche Arten eines Gewerbegebäudes gibt es?

Es gibt zahlreiche Arten von Gewerbegebäuden, die alle unterschiedlich versichert werden. Einen großen Bereich nehmen die Handwerksbetriebe ein. Die Versicherungen für Werkstattbetriebe sind deutlich höher, als Versicherungen für kaufmännische Betriebe oder Büros. Das liegt daran, dass die Feuergefahr in Handwerksbetrieben deutlich höher ist, da hier beispielsweise Schweißarbeiten durchgeführt werden. Auch Betriebe, die mit Holz, Kunststoff oder Papier arbeiten zählen zu den höheren Risiken im Gebäudebereich.

Generell müssen Produktionsbetrieben mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen. Zu den Gewerbegebäuden zählen auch Praxen und Kanzleien. Versichert durch die gewerbliche Gebäudeversicherung werden diese Arten der Gewerbegebäude aber nur dann, wenn sie auch zu mindestens 50 % gewerblich genutzt werden. Man spricht hier von der sogenannten Mischnutzung.

Lagerhallen und Einzelhandelsgeschäfte zählen auch zu den gewerblichen Gebäuden. Allerdings nur dann, wenn sie auch dauerhaft genutzt werden. Für Gebäude mit Saisongeschäften gelten andere Bedingungen. Nimmt man hier zum Beispiel eine Eisdiele. Dieses wird nur während der Sommermonate genutzt. Steht sie im Winter leer, gilt sie immer noch als Gewerbegebäude. Durch den Leerstand erhöht sich allerdings das Risiko für den Versicherer, was sich auf die Prämie und auch auf die Versicherbarkeit an sich auswirken wird. Während Hotels selbstverständlich zu den gewerblich genutzten Gebäuden gehören gelten für ein einzelnes Ferienhaus wieder andere Bedingungen.

Wie lässt sich ein Gewerbegebäude finanzieren?

Die Finanzierung von Gewerbegebäuden ist von vielen Kriterien abhängig. Grundsätzlich gilt aber, dass ein gewisses Startkapital vorhanden sein muss. Startup-Unternehmen beginnen meistens in Mietobjekten. Laufen die Geschäfte nachweislich gut, kann ein eigenes Gebäude über einen Kredit finanziert werden. In der Regel werden gewerbliche Gebäude durch ihre wirtschaftliche Nutzung finanziert. Das bedeutet, dass mit den monatlichen Einnahmen der Finanzierungskredit für die gewerblichen Gebäude problemlos gedeckt werden kann. Für Unternehmensstarter ist daher ein gut ausgearbeiteter Finanzplan das A und O.

Erster Ansprechpartner für die Finanzierung ist ein unabhängiger Vermittler von Finanzierungen. Optimal ist es, wenn dieser sich mit dem Thema Gewerbeimmobilie auskennt. Die angepassten Konditionen sollten immer auf das Gewerbe abgestimmt sein. Für eine kleine Büroimmobilie gelten andere Konditionen als für ein neugebautes Ferienhotel. Die wirtschaftliche Nutzung und der daraus resultierende Gewinn bestimmen die Kreditform, die Laufzeiten und auch die eventuellen Risiken für den oder die Kreditgeber. Die zu erwartenden Renditen und das Eigenkapital spielen dabei eine große Rolle. Final muss der Gewerbebetrieb gewinnbringend arbeiten, um die Kredite bedienen zu können. Aber natürlich auch, weil Gewerbetreibende sich nicht aus Spaß dem hohen Risiko der Selbständigkeit aussetzen, sondern Gewinne erwirtschaften möchten. In seltenen Fällen können Gewerbegebäude auch über gewerbliche oder private Geldgeber finanziert werden.

Wirtschaftliche Aspekte eines Gewerbegebäudes

Vermietung, Kapitalanlage, Wertentwicklung, Instandhaltungskosten, Zins-/Tilgungsbelastung

Wer in Gewerbegebäude investiert oder diese als Eigengewerbebetrieb erwirbt, muss zahlreiche Aspekte beachten. Gerade bei größeren Investitionen muss sich die Anlage lohnen. Renditechance und Anlagerisiken müssen gegeneinander aufgerechnet werden. Gewerbeimmobilien, die zur eigenen Nutzung angeschafft werden, sind weniger risikoreich. Sie finanzieren sich fast automatisch über die Einnahme des Betriebes. Anders sieht die Sache aus, wenn das Gewerbegebäude nur zum Teil selber genutzt wird und der andere Teil vermietet werden soll. Hier sollte man den Standort der Gewerbeimmobilie genau unter die Lupe nehmen und auch mit dem Gebäudeversicherer klären, welche Branchen als unerwünschte Risiken gelten, damit Ihnen der Versicherer nicht plötzlich die Gebäudeversicherung kündigt. Kritische Risiken sind u.a. Asylunterkünfte, Obdachlosenheime oder auch Bordelle und alles was in Richtung der sogenannten Rotlicht Risiken geht. Auch hierfür haben wir aber eine Lösung für Sie vorbereitet.

Wichtig ist für Kapitalanleger aber vor allem, dass die Immobilie dauerhaft vermietet werden kann. Fehlende Mieteinnahmen können schnell zu einem finanziellen Desaster führen. Das gilt erst recht, wenn die Mieteinnahmen zur Rückzahlung des Kredites gedacht sind und diese plötzlich ausbleiben.

Beim Erwerb sollten auch laufende Kosten berücksichtigt werden, die beim Gewerbegebäude für die Instandhaltung anfallen. Darüber hinaus sollte die Zins- und Tilgungsbelastung sollte in einem gesunden Verhältnis zu den monatlichen Gewerbeeinnahmen stehen. Von knappen Kalkulationen wird dringend abgeraten, da auch unvorhersehbare Ereignisse auftreten können. Auch ein sehr gut laufender Betrieb kann plötzlich in eine finanzielle Notlage geraten, wenn ein großer Kunde plötzlich abspringt oder die Zahlung der Rechnung verweigert. Haben Sie dafür keine Forderungsausfallversicherung abgeschlossen, kann es schnell eng werden.

Nebenkosten und Hausverwaltung

Natürlich fallen auch für gewerbliche Gebäude Nebenkosten an. Bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien gelten aber andere Regeln, als bei der Vermietung von Wohnräumen. Mieter einer Gewerbeimmobilie sind gesetzlich weniger geschützt, wenn es um die Umlage der Betriebskosten geht. Der Eigentümer genießt hier mehr Rechte und kann dem Mieter auch Betriebskosten in Rechnung stellen, die nicht in der Betriebskostenverordnung definiert sind. So kann der Vermieter von Gewerberäumen dem Mieter auch Teilkosten für die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes berechnen.

In der Regel kümmert sich eine Hausverwaltung um die dauerhafte und rentable Vermietung von Gewerbeimmobilien. Sie sorgt dafür, dass die Immobilien dauerhaft vermietet werden, erstellt Nebenkostenabrechnungen, betreut Mieter und kümmert sich um die Instandhaltung der Gebäude. Auch Maßnahmen zum dauerhaft Betrieb der Gewerbeimmobilie, wie zum Beispiel Betreuung durch einen Hausmeister oder Schneeräumung im Winter gehören zu den Aufgaben der Hausverwaltung.

Gewerbegebiet / Mischgebiet

In reinen Gewerbegebieten sind ausschließlich Gewerbebetriebe untergebracht. In Mischgebieten finden sich Wohnimmobilie und eine überschaubare Anzahl an Gewerbegebäuden. Diese Gewerbegebäude dürfen aber nur von Unternehmen genutzt werden, die das Wohnen nicht wesentlich beeinträchtigen. Zu diesen Gewerbeimmobilien zählen beispielsweise Geschäfts- und Büroräume, die nur am Tag genutzt werden. Auch Einzelhandelsbetriebe dürfen sich in Mischbetrieben ansiedeln. Für Schank- und Speisewirtschaften und Beherbergungsbetriebe gelten in Mischgebieten besondere Auflagen. Grundsätzlich können sich auch kirchliche, soziale und sportliche Einrichtungen in Mischgebieten niederlassen, wenn die Lärmbelästigung für die Anwohner im Rahmen bleibt. Immer häufiger sind Anwohner und Gewerbetreibende in Sachen Lärmbelästigung anderer Meinung und Gerichte und Stadtverwaltungen müssen über die Ansiedlung entscheiden. Tankstellen dürfen auch mit nächtlichen Öffnungszeiten ihren Betrieb in Mischgebieten aufnehmen. Vergnügungsstätten erhalten in Mischgebieten nur dann eine Betriebsgenehmigung, wenn das gesamte Gebiet überwiegend durch eine gewerbliche Nutzung geprägt ist.

Rundumschutz durch die Gebäudeversicherung Gewerbeimmobilie. Wir zeigen Ihnen, guter Versicherungsschutz muss nicht teuer sein.