Wohnungsversicherung Vergleich

Haus, Eigentumswohnung und Mietwohnung günstig versichern

So funktioniert der Wohnungsversicherung Vergleich

Unser Tarifrechner führt Sie Schritt für Schritt durch den Wohnungsversicherung Vergleich. Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und achten Sie vor allem auch auf die Angabe der korrekten Wohnfläche. Stimmt die Wohnfläche, lässt sich eine Unterversicherung vermeiden.

  • Anschrift
  • Art des Objekts (Wohnung, Haus, …)
  • Wohnfläche (Seiten Sie hier genau)
  • Tarif (Normal, Öffentlicher Dienst)
  • Fahrraddiebstahl (Was kostet Ihr Fahrrad neu?)
  • Glasversicherung
  • Elementarschäden
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Bauartklasse
  • Selbstbeteiligung (Mehr als 250 EUR lohnen sich oft nicht)
  • Laufzeit (1-3 Jahre)
  • Vorversicherung (Ja, Nein)
  • Vorschäden (Mehr als ein Vorschaden ist oft ein Problem)

Achten Sie auf die korrekte Angabe der Wohnfläche, damit es im Schadensfall nicht zu einer Unterversicherung kommt. Wenn Sie in der Wohnungsversicherung die Glasversicherung mit einschließen, erhöht sich die Prämie teils deutlich. Für einen günstigen Beitrag vereinbaren Sie optional eine Selbstbeteiligung von ungefähr 250 EUR je Schadensfall. Sie haben Fragen zum Wohnungsversicherung Vergleich oder sind unschlüssig, welche die für Sie beste Wohnungsversicherung ist? Gerne stehen wir Ihnen persönlich per Telefon mir Rat und Tat zur Seite, damit wir gemeinsam eine für Sie passende und günstige Wohnungsversicherung finden können.

Beim Abschluss der Hausratversicherung für Ihre Wohnung muss unbedingt die korrekte Versicherungssumme als Vertragsgrundlage heran gezogen werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen. Achten Sie deshalb peinlich genau auf die korrekte Angabe der Wohnfläche und gleichen Sie im Anschluss die Versicherungssumme mit Ihrem tatsächlichen Inventarwert ab. Zudem sollte der abgeschlossene Tarif einen Unterversicherungsverzicht beinhalten und den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit.

Auf die Anrechnung von grober Fahrlässigkeit sollte der Versicherer möglichst vollständig verzichten. Auch hier könnte er sich im Schadensfall ansonsten auf ein grob Fahrlässiges Verhalten berufen, wenn Sie z.B. trotz gekipptem Fenster das Haus verlassen haben und es zu einem Einbruchdiebstahl kam, und die Leistung damit kürzen.