Naturgefahren Versicherung

Versicherungen für Immobilien

Elementarschaden

Wie sie auch immer heißen, Kyrill, Lothar oder Janett, die Folgen sind verheerend, wenn ein Sturm beziehungsweise ein Orkan über Deutschland hinwegfegt. Abgedeckte Dächer und umgeknickte Bäume sind noch vergleichsweise harmlos. Richtig schlimm wird es, wenn Folgeschäden wie Brand oder das Eindringen von Wasser das Haus unbewohnbar machen. Schutz bietet die Naturgefahren Versicherung.

Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Bauleistungsversicherung

Überschwemmung, Starkregen und Sturm sind wohl die bekanntesten Elementarschäden. Verschiedene Studien warnen vor dem anhaltenden Klimawandel. Hierzu gehören Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane und Unwetter verschiedenen Ausmaßes. Traten Orkane wie Christian, Felix oder Xavier früher nur alle 50 Jahre auf, müssen wir heute alle 10 Jahre mit diesen Naturgewalten rechnen.

Aufgrund der gestiegenen Schäden an Immobilien durch Naturereignisse konnte in den vergangenen Jahren ein stetiger Anstieg des Interesses an der Elementarschadenversicherung festgestellt werden. Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren führen immer häufiger zu großen Schäden. Gerade Immobilien in Problemgebieten finden nur schwer Versicherungsschutz.

Wer für seine Immobilie aufgrund des hohen Risikos eine Elementarversicherung sinnvoll erachtet muss häufig tief in den Geldbeutel greifen. Kommt es zu einem Schaden, ist das Geld allerdings sinnvoll investiert, weil die Elementarschadenversicherung die Kosten für den Schaden übernimmt. Gerade bei Überschwemmung oder Sturm sind die Schadensummen oft sehr hoch. Mit dem Abschluss einer Naturgefahren Versicherung schützen Sie Ihre Existenz im Schadensfall.

Was sind Elementarschäden im Sinne der Naturgefahren Versicherung?

Elementarschäden im Sinne der Naturgefahren Versicherung werden in den Versicherungsbedingungen Ihres Wohngebäudeversicherung Vertrags definiert. In den VGB 2010 finden Sie dies beispielsweise unter §4 Naturgefahren (Auszug).

§4 Naturgefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

  • a. Sturm, Hagel;
  • b. Weitere Elementargefahren
    • aa. Überschwemmung,
    • bb. Rückstau,
    • cc. Erdbeben,
    • dd. Erdsenkung,
    • ee. Erdrutsch,
    • ff. Schneedruck,
    • gg. Lawinen,
    • hh. Vulkanausbruch

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.

Wir sehen also, dass Elementarschäden im Bedingungswerk der Wohngebäudeversicherung in der Gruppe der Naturgefahren benannt werden. Dort findet dann eine genauere Aufteilung statt.

Weiterhin findet sich dann dort die Erklärung zu eventuellen Mindestwindstärken in Bezug auf Sturm oder auch die genauere Definition der weiteren Elementargefahren. Nachfolgend exemplarisch einige Erklärungen. Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft können diese in Ihrem Vertrag allerdings abweichen. Hier bietet es sich an den bestehenden Tarif professionell überprüfen zu lassen. Sprechen Sie uns gerne dazu an, wenn Sie einen Vergleich Ihrer Hausversicherung mit den aktuell am Markt zur Verfügung stehenden Tarifen in der Elementarschadenversicherung wünschen.

  • Sturm
    Dabei handelt es sich um eine wetterbedingte Luftbewegung, die eine gewisse Mindestwindstärke voraussetzt. Einige Tarife verzichten zum Vorteil der Kunden auf diese Mindestwindstärke.
  • Hagel
    Jeder kennt Hagel, aber wie definiert sich Hagel aus Sicht der Versicherung: Ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
  • Überschwemmung
    Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Witterungsniederschläge oder Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von den beiden zuvor genannten Varianten.
  • Rückstau
    Wasser dringt bestimmungswidrig durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude ein.
  • Erdbeben
    Eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
  • Erdsenkung
    Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
  • Erdrutsch
    Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
  • Schneedruck
    Die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
  • Lawinen
    An Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.
  • Vulkanausbruch
    Eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
Für wen ist eine Elementarversicherung sinnvoll?

Wer in der Nähe eines Gewässers lebt kennt die Angst, Schäden durch Hochwasser zu erleiden, wenn das Wasser wieder einmal steigt. Gerade für Menschen in Überschwemmungsgebieten ist eine Elementarversicherung sinnvoll. Das Problem – kaum ein Versicherer bietet bei Hochwasser Versicherungsschutz, wenn das Gebäude sich in einem der gefährdeten Gebiete befindet. So passiert es leider immer wieder, dass Menschen vor den Scherben Ihrer Existenz stehen, wenn der Keller überschwemmt wird oder gar große Teile des Gebäudes im Wasser versinken.

Hochwasserschäden stellen ein hohes Risiko in der Elementarschadenversicherung dar. Das gilt sowohl für die betroffenen Menschen, als auch für die Versicherungsgesellschaften. Die gleiche Thematik existiert natürlich auch für die restlichen Elementargefahren, allen voran das Sturm Risiko. Wer in einem gefährdeten Gebiet lebt und auf der Suche nach einer passenden Elementarschadenversicherung ist, der wird nicht um eine professionelle Beratung durch einen Immobilienversicherung Experten herum kommen.

Wie hoch sind die Elementarversicherung Kosten?

Die höhe der Elementarversicherung Kosten und überhaupt der Versicherbarkeit von Naturrisiken richtet sich nach der Einstufung der Versicherungsgesellschaft . Bei Überschwemmungsrisiken richtet sich diese nach den ZÜRS Zonen. Versicherer greifen bei der Ermittlung des Überschwemmungsrisikos auf das ZÜRS-System (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) zurück.

  • Gefährdungsklasse 4 (hohe Gefährdung): statistisch einmal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • Gefährdungsklasse 3 (mittlere Gefährdung): statistisch einmal in 10-100 Jahren ein Hochwasser
  • Gefährdungsklasse 2 (geringe Gefährdung): statistisch einmal in 100-200 Jahren ein Hochwasser oder Gebäude, die durch höhere Deiche geschützt sind
  • Gefährdungsklasse 1 (sehr geringe Gefährdung): statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre ein Hochwasser

Gebäude, die in Klasse 1 und Klasse 2 eingestuft werden sind für gewöhnlich problemlos zu versichern. Die Elementarversicherung Kosten halten sich hier in Grenzen. Wer genau wissen möchte, wie hoch die Elementarversicherung Kosten sind: Hier geht’s zum Online Rechner für die Elementarschadenversicherung.

Befindet sich Ihre Immobilie allerdings in Klasse 3 wird es schon deutlich schwieriger. Klasse 4 Gebäude sind praktisch nicht gegen Hochwasser zu versichern. Wobei es vereinzelt Lösungen innerhalb der Gebäudeschutzversicherung gibt, die allerdings individuell von Fall zu Fall betrachtet werden müssen. In solchen Fällen hilft nur die professionelle Unterstützung durch einen Immobilienversicherung Experten.

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Der Begriff „höhere Gewalt“ ist in Verbindung mit dem Thema Versicherungen besonders wichtig. Wer sich richtig und vor allem ausreichend versichern möchte, sollte sich zuvor ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzen. Die meisten Versicherungsnehmer bringen den Begriff „höhere Gewalt“ mit Naturgefahren, die auch als Naturkatastrophen bezeichnet werden, in Verbindung. Im Grunde genommen ist diese Annahme zwar richtig, aber Vorsicht, die Versicherungen machen in diesem Bereich deutliche Unterschiede. Wer diese Unterschiede nicht kennt, ist im Ernstfall vielleicht sogar unterversichert.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Stürme, Überschwemmungen, Unwetter, Tornados, Lawinen und Erdrutsche unter dem Begriff „höhere Gewalt“ beziehungsweise „Naturgefahren“ zusammengefasst. Hier bestehen jedoch Unterschiede, denn Unwetter ist nicht gleich Unwetter und Sturm nicht gleich Sturm. Unwetter kann in verschiedenen Varianten auftreten, mit Hagel, Gewitter, Starkregen und Überschwemmungen. Bei dem Naturphänomen Sturm kommt es versicherungstechnisch in erster Linie darauf an, wie stark dieser ausfällt. Eine Unterteilung erfolgt in Schäden am eigenen Besitz und an Fremdeigentum.

Sturmschäden sind durch die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung tritt jedoch nur dann in den Schadensfall ein, wenn der Sturm, der den gemeldeten Schaden verursacht hat, mit mehr als 60 Kilometer pro Stunde gewütet hat. Häufig stehen Versicherungsnehmer nicht in der Beweispflicht, wenn der Sturm ganze Dächer abgedeckt hat oder zumindest Dachziegel und Dachpappe hat mitgehen lassen hat. In diesem Fall gehen die Versicherungen automatisch von einem Sturm in der zuvor genannten Stärke aus. Günstig ist, wenn zuvor eine Sturmwarnung ausgegeben wurde. Die Richterskala zeigt in diesem Fall Windstärke Acht und mehr an.

Naturgefahren Versicherung in der Hausratversicherung

Versichert sind alle Gegenstände, die kein fester Gebäudebestandteil sind, zum Beispiel Markisen oder Antennen. Gleichalls in diese Kategorie fallen Möbel, Teppiche, Geschirr und ähnliche Einrichtungsgegenstände. Die Versicherung zahlt, wenn ein Fenster infolge von Sturmeinwirkung zu Bruch gegangen ist und Wasser ungehindert in das Haus eindringt und die Möbel beschädigt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Anbieter seiner Verantwortung nur nachkommt, wenn keine Fahrlässigkeit vorliegt. Dringt Wasser ein, weil der Versicherungsnehmer zuvor unachtsam die Tür offengelassen hat, muss dieser selbst für den Schaden aufkommen. Auch Brand-, Leitungswasser- und Einbruchsschäden fallen in die Zuständigkeit der Hausrat Versicherung.

Zusatzbausteine

Gegenstände, die sich außerhalb des Gebäudes befinden wie zum Beispiel Kinderwagen, Blumenkübel, Skulpturen und Gartenmöbel gehören nach dem allgemeinen Verständnis zwar zum Hausrat, sind jedoch nicht mit versichert. Manche Versicherer bieten Zusatzbausteine für dieses Problem an.

Glasversicherung

Viele Versicherungsnehmer schließen eine Glasversicherung ab. Diese ist jedoch nicht immer notwendig, da manche Hausratversicherungen Glasschäden mit versichern. Ist dies nicht der Fall, tritt eine Glasversicherung in den Schadensfall ein, wenn Fenster- oder ähnliche Glasscheiben zu Bruch gehen, zum Beispiel durch spielende Kinder. Wer einen Wintergarten hat, sollte immer eine Glasversicherung abschließen, da nur diese im Schadensfall zahlt.

Elementarschadenversicherung für Wohngebäude

Entstehen Brand-, Wasser-, und Hagelschäden infolge von Sturmeinwirkung, ist die Gebäudeversicherung der zuständige Ansprechpartner. Hierzu gehören alle Komponenten, die fester baulicher Bestandteil des Hauses sind, mit diesem also untrennbar verbunden sind. Tritt ein Sturmschaden an der Fotovoltaik-Anlage auf, ist dieser Schaden versichert, weil diese baulichen Komponenten fest mit dem Haus verbunden sind. Auch die Folgeschäden, zum Beispiel Brand durch defekte Leitungen, sind mitversichert. Als Richtwert gilt der Neuwert beziehungsweise der Zeit- oder Verkehrswert des versicherten Objektes. Nicht mitversichert sind alle Hochwasser- und Grundwasserschäden. Auch Schäden, die durch stehende oder fließende Gewässer sowie auf Reinigungswasser zurückzuführen sind, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Zu diesen Ausschlusskriterien gehören gleichfalls Erdrutsche und Erdsenkungen, die nicht auf einen Leitungswasserdefekt zurückzuführen sind.

Bauleistungsversicherung

Die Gebäudeversicherung ist nicht zuständig für den Rohbau eines Hauses. Während bei Feuer die Feuer-Rohbauversicherung zum Tragen kommt, steht die Immobilie bei Schäden durch Naturgefahren ungeschützt da und ist den verschiedenen Naturgewalten häufig schutzlos ausgeliefert. Derartige Schäden werden durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.

Naturgefahren Versicherung?

Die Versicherungen machen einen Unterschied zwischen Sturmschäden beziehungsweise Naturgefahren einerseits und „höherer Gewalt“ andererseits. Alle Naturphänomene wie Erdrutsche, Wasserfluten, Lawinenabgänge und Erdbeben gelten versicherungstechnisch als „höhere Gewalt“. Diese Schäden werden nicht durch die Gebäudeversicherung getragen, sondern sind zusätzlich durch die Naturgefahren Versicherung, die in der Fachsprache als Elementarschadenversicherung bezeichnet wird, abzusichern. Es gibt keine logische Erklärung seitens der Versicherungen, warum Überflutungen und ähnliche Naturphänomene als „höhere Gewalt“ eingestuft werden, Sturm dagegen nicht. Vermutlich liegt diese Einstufung einfach im lieben Geld begründet. Schäden durch Überflutungen, Erdrutsche oder Erdbeben fallen in der Regel wesentlich größer aus als Sturmschäden. Damit ist auch die Leistungspflicht der Versicherer höher bemessen. Aus diesem Grund ist anzunehmen, dass sich die Anbieter zusätzlich absichern wollen. Die Naturgefahren Versicherung ist auch für Schäden am Hausrat zuständig, wenn diese auf „höhere Gewalt“ und nicht auf Sturmschäden zurückzuführen sind. Die die zuvor genannte willkürliche Klassifizierung gilt auch im Fall von Hausrat.

Stromschäden

Bleibt noch das wichtige Thema Stromschäden. Auch in diesem Fall tritt die Naturgefahren Versicherung in den Schadensfall ein. Stromschäden entstehen zum Beispiel durch Überstrom, Überspannung und Kurzschlüsse. Auch Folgeschäden wie Brandschäden sind mit versichert. Schäden am und im Haus können auch durch Umspannwerke in der Umgebung eintreten. Die meisten Elementarversicherungen decken diese Schäden ab. Allerdings lohnt es sich, die Vertragsbedingungen etwas näher zu betrachten. Schlägt der Blitz nachweislich direkt in das Haus ein, tritt die Gebäudeversicherung in den Schadensfall ein. Kommen elektrische Geräte wie Herd oder Wasserkocher durch die Blitzeinwirkung zu Schaden, ist die Hausrat Versicherung zuständig.

Beitragshöhe

Wie hoch der monatliche Beitrag für die Elementarversicherung ausfällt, hängt nicht nur vom Anbieter, sondern auch von der Wohngegend ab. Wer in einem Landstrich wohnt, der häufig von Überflutungen oder Erdrutschen heimgesucht wird, zahlt höhere Beitrage als ein Versicherungsnehmer, der in einem Ort wohnt, wo diese Schäden bisher nicht oder nur selten aufgetreten sind.

Fremdschäden

Welche Versicherung ist jedoch zuständig, wenn fremdes Eigentum durch den eigenen Besitz geschädigt wird? Die Versicherer unterscheiden zwischen Fremdschäden, die durch Bäume und Gebäudeteile verursacht werden.

Wird ein Baum durch Sturm zu Fall gebracht und landet in Nachbars Garten, haftet der Grundstückseigentümer nicht für den entstandenen Schaden. Der geschädigte Nachbar muss diesen Schaden der eigenen Versicherung melden. Grundstückseigentümer sind zwar verpflichtet, den Baumbestand auf ihrem Grundstück regelmäßig auf Bruch- und Standfestigkeit zu überprüfen. Eine Sichtkontrolle ist jedoch ausreichend. Eine Überprüfung durch einen Fachmann wird nicht gefordert. Vorsicht ist lediglich bei Totholz, eindeutigen Krankheitsanzeichen oder bei nicht mehr standfesten Gehölz geboten. Hier ist eine Fachkontrolle beziehungsweise Beseitigung der potenziellen Gefahr zumutbar.

Fremdschäden, die durch herumfliegende Gebäudeteile, zum Beispiel Dachziegel oder Holzlatten, verursacht werden, fallen in die Verantwortung der privaten Haftpflicht des Hauseigentümers. In diesem Fall geht der Versicherer davon aus, dass das Gebäude nicht ordnungsgemäß instand gehalten wurde. Hausbesitzer, die jedoch beweisen können, dieser Pflicht immer ausreichend nachgekommen zu sein, können sich unter Umständen von ihrer Haftpflicht befreien.

Was ist mit der Mülltonne?

Wie verhält es sich jedoch, wenn die eigene Mülltonne infolge von Sturm über die Straße fliegt und Schäden an fremden Eigentum anrichtet? Die Versicherung zahlt nicht, da es sich in diesem Fall um „höhere Gewalt“ handelt, ganz gleich, wie stark der Sturm ausgefallen ist. In diesem Fall zahlt auch die Naturgefahren Versicherung nicht. Die Besitzer der Mülltonne müssen diese ausreichend befestigen, wenn mit einem Sturm zu rechnen ist. Da Mülltonnen jedoch keine Feststellbremse haben, ist es gar nicht so einfach, dieser Forderung nachzukommen. Im Zweifelsfall sollte die Mülltonne vielleicht besser nicht an die Straße gestellt werden.

Beitragshöhe

Die Beitragshöhe und der Leistungsumfang sind in erster Linie abhängig von dem Versicherungsanbieter. Allerdings sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass sie nicht unterversichert sind. Vor dem Abschluss einer Versicherung wird der Wert des Hausrates geschätzt. Je wertvoller dieser ist, desto höher fällt der monatliche Beitrag für die Versicherungspolice aus. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich Antiquitäten oder wertvolles Porzellan im Haushalt befinden. Manche Versicherungskunden neigen dazu, denn Wert ihres Hausrates geringer anzugeben als dieser tatsächlich ist, um die monatlichen Beitragssätze möglichst gering zu halten. Im Schadensfall nützt diese Sparsamkeit jedoch nichts, denn die Versicherung ersetzt nur den Wert, der zuvor angegeben wurde. Die Beitragshöhe zur Gebäudeversicherung richtet sich nach dem Verkehrswert des versicherten Objektes.

Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt trotz des eintretenden Versicherungsfalls erhalten. Wichtig ist, den Schaden umgehend zu melden und diese Meldung mit ausreichenden Beweismitteln wie Fotos und einer ausführlichen Dokumentation zu begleiten. Im Zweifelsfall dürfen die Schäden nicht zu schnell beseitigt werden, wenn diese eventuell durch einen Sachverständigen der Versicherung in Augenschein zu nehmen sind. Gefahrenquellen müssen jedoch umgehend beseitigt werden, zum Beispiel defekte Stromleitungen.

Fazit

Immobilienbesitzer sollten sich mit dem Thema Versicherung rund um ihren Besitz ausführlich auseinandersetzen. Nur so werden Unterversicherung und existenzbedrohende finanzielle Verluste verhindert. Die vielleicht wichtigsten Versicherungen neben der Haftpflichtversicherung sind die Hausrat Versicherung, die Gebäudeversicherung und die Naturgefahren Versicherung. Wer diese Versicherungspolicen vorweisen kann, ist gegen die wichtigsten und am häufigsten auftretenden Schäden als Folge verschiedener Naturkatastrophen gut gerüstet.