Wohngebäudeversicherung VHV

Die neue VHV Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung VHV

Bereits zum 2022 erneuerte die VHV Wohngebäudeversicherung ihre Tarife. Neuerdings (2023) profitieren zudem auch Gebäude, die denkmalgeschützt oder älter als 40 Jahre sind. Nach eigenen Angaben mache die VHV nun bei Alt- oder Neubau keinen Unterschied mehr bei der Auswahl der Tarife.

Wohngebäudeversicherung VHV: Diebstahl Wärmepumpe

Um einem vergleichsweise jungen Trend gerecht zu werden, passt die VHV 2023 Ihren Wohngebäudeversicherung Tarif erneut an. Mit Schreiben vom Juli 2023 bietet die VHV in der Gebäudeversicherung jetzt auch Versicherungsschutz für den Wärmepumpe Diebstahl an. Mit den Zusatzbedingungen für den Baustein EXKLUSIV in der Fassung vom Juni 2021 wird nun auch der Diebstahl von Wärmepumpen und Ladestationen im Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Besonders hervorzuheben ist die Aussage der VHV, dass auch Bestandskunden, die bereits den VHV Wohngebäudeversicherung Tarif mit EXKLUSIV Baustein abgeschlossen haben, von dieser Erweiterung profitieren. Hier greift nämlich automatisch die Leistungs-Update-Garantie.

Je Versicherungsfall werden maximal 35.000 EUR für den Wärmepumpen Diebstahl ersetzt (Stand: 07/2023). Voraussetzung ist allerdings, dass die Wärmepumpe betriebsfertig war, sich auf dem Versicherungsgrundstück befindet und sie der Versorgung des versicherten Gebäudes dient. Betriebsfertig ist eine Wärmepumpe, „sobald sie fest installiert wurde und nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet“ (Quelle: VHV Versicherung).

Wallboxen sind über den Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen nun ebenfalls mitversichert. Die VHV nimmt benennt diese stationären Ladestationen für Elektrofahrzeuge namentlich in den Zusatzbedingungen. Die Entschädigungsleistung liegt bei 2.500 EUR (Stand: 07/2023)

Wohngebäude so wertvoll wie noch nie?

Die hohen Immobilienpreise machen den Gebäudebesitz zu einer möglicherweise lukrativen Geldanlagen. Sie leben darin, vermieten diese oder verkaufen sie später einmal, um vom Verkaufserlös Ihren Ruhestand mitfinanzieren zu könne. Was aber, wenn das Gebäude beschädigt oder gar vollständig zerstört wird und dadurch im schlimmsten Fall Ihre finanzielle Eigenständigkeit ins wanken geräht? An dieser Stelle, bzw. hoffentlich schon deutlich früher, kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Sie schützt Wohngebäudebesitzer vor den finanziellen Folgen eines Schadens oder der Zerstörung der Immobilie.

Wohngebäudeversicherung VHV: Was ist versichert?

Versichert in der VHV Wohngebäude-Versicherung sind das Wohngebäude selbst, Nebengebäude (z.B. Gartenhaus, Gewächshaus, Kinderspielturm), Anbauten, fest eingelassene Schwimmbecken oder auch die Grundstückseinfriedung. Markisen und stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge gehören, wie vieles mehr, ebenfalls dazu.

VHV KLASSIK-GARANT

Die VHV KLASSIK-GARANT Gebäudeversicherung ist der Basis Tarif der VHV Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden und die unmittelbaren Folgekosten (Bsp. Hotelkosten), verursacht durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel. U.a. sind, teils mit Sublimit, versichert:

  • Nässeschäden durch defekte Dichtungsfugen
  • Beseitigung von Gebäudeschäden (Einbruch / Vandalismus, Graffiti)
  • Stationäre Ladestationen f. Elektrofahrzeuge
  • Schimmbecken
  • Markisen
  • Sonnensegel

Zusätzlich einschließbar sind individuelle Zusatzleistungen über weitere Tarifbausteine.

Individuelle Zusatzleistungen

Durch die Vereinbarung individueller Zusatzleistungen, lässt sich der Versicherungsumfang erweitern. Die VHV bietet hier die nachfolgenden Bausteine an:

EXKLUSIV

Im Baustein EXKLUSIV werden besondere Risiken in Ihren Wohngebäudeversicherung Vertrag eingeschlossen. Dazu gehören auch spezielle Risiken als Vermieter (Mietausfall durch einen versicherten Schaden), Aufräumen- und Reinigungskosten oder auch die Kosten für die Schädlingsbekämpfung, wenn Messies oder Mietnomaden Ihre Wohnräume beschädigt haben. Darüber hinaus ersetzt der EXKLUSIV Baustein, teils mit Sublimit, beispielsweise:

  • Diebstahl von Wärmepumpen
  • Diebstahl von Ladestationen
  • Umgestürzte Bäume
  • Ableitungsrohre innerhalb u. außerhalb des versicherten Grundstücks
  • Dekontaminationskosten
  • Schalenwildschäden
  • Biss-, Pick- und Kratzschäden durch wild lebende Tiere
  • Schäden an Geothermie- und Kleinwindkraftanlagen
  • Kosten für Gebäudeschäden durch Rettungskräfte infolge Falschalarms (Rauch-/Gas-/Wassermelder) oder eines Hausnotrufs

Diese Leistungen sind im EXKLUSIV Baustein enthalten. Sie gelten für eigengenutzte oder auch vermietete Gebäude, zu denen auch Ferienhäuser zählen.

Best-Leistungs-Garantie

Sie erhalten stets die beste Leistung aller Wohngebäudeversicherer am deutschen Markt. Für gewöhnlich gilt dies aber nur für frei am Markt verfügbare Tarife und nicht für spezielle Sonderkonzepte, die z.B. teils durch Versicherungsmakler vermittelt werden können.

Glas

Mit der Glasversicherung sichern Sie die Gebäudeverglasung (Außenverglasung) ab. Die VHV bietet Ein- und Zweifamilienhausbesitzern zudem auch günstigen Schutz für Mobiliarverglasung, Glaskeramik-Kochfelder und Wandspiegel.

Elementar I und II

Im Baustein Elementar I schützen Sich Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau entstehen. Neben diesen Schäden, sind auch Schäden durch Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch und Erdbeben versichert.

Der Elementarbaustein II beinhaltet zusätzlich Versicherungsschutz durch Schäden, bei Hochwasser durch ausufernde, oberirdische Gewässer und Rückstau. Die VHV wirbt damit, dass bei Starkregen auch dann geleistet würde, wenn das Grundstück nicht überflutet ist, was normalerweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wäre.

Photovoltaik

Ihre Photovoltaik Anlage ist im KLASSIK-GARANT Tarif automatisch gegen Brand, Sturm und Hagel abgesichert. Ebenso sind Schneelast, Vandalismus, Bedienungsfehler, Feuchtigkeit oder Fahrlässigkeit eingeschlossen. 

Alle Angaben ohne Gewähr!
Bitte beachten Sie, dass stets die aktuellen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers gelten und alle Angaben ohne Gewähr sind.