Wohngebäudeversicherung Beitragserhöhung

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Wohngebäudeversicherung Beitragserhöhung

Es gibt verschiedene Gründe, warum die private Wohngebäudeversicherung Kosten 2023 so stark steigen und es ist anzunehmen, dass auch Ihr Haus davon betroffen ist. Dennoch sollten Sie den bestehenden Vertrag nicht vorschnell kündigen, wenn die Wohngebäudeversicherung Beitragserhöhung bei Ihnen eintrudelt.

Die Situation im Jahr 2023 zur Wohngebäudeversicherung Beitragserhöhung

Eine Immobilie war in den vergangenen Jahren eine hervorragende Wertanlage. Und das ist auch gut so, weil, was kann es besseres geben, als Altersvorsorge kostenfrei in den eigenen vier Wänden zu leben. Deshalb ist es auch so wichtig, Gebäude ausreichend zu versichern. Aber warum ist die private Wohngebäudeversicherung Beitragsanpassung so hoch?

Stürme, Unwetter und Überschwemmungen führen immer häufiger zu extremen Schäden an Gebäuden in Deutschland. Das trifft nicht nur Immobilienbesitzer hart. Auch den Versicherungsunternehmen bereiten diese Schäden immer häufiger große Sorgen. Hinzu kommen die teils dramatisch gestiegenen Kosten im Baugewerbe und im Handwerk. Die Domcura Versicherung schreibt in deren Erhöhungsschreiben vom 12.01.2023 einem unserer Mandanten: „Für ein Einfamilienhaus, das im Jahr 2012 noch 350.000 EUR gekostet hat, müssen heute bis zu 600.000 EUR gezahlt werden. Ein enormer Preisanstieg, der sich auch bei Schäden oder Reparaturen bereits deutlich bemerkbar macht.“ Eine logische Konsequenz, dass sich die Beiträge für Ihr Haus erhöhen.

Dies und ein immer älter werdender Gebäudebestand führen in Deutschland dazu, dass für die Gebäudeversicherer eine private Wohngebäude-Versicherung Beitragsanpassung praktisch unausweichlich ist.

Folgen für die Wohngebäudeversicherung Kosten

Immer mehr Schäden zu stark gestiegenen Kosten und der der Annahme, dass sich dies in naher Zukunft nicht ändern wird, führen dazu, dass eine Beitragserhöhung bei der Wohngebäudeversicherung umgesetzt wird. Weil diese Kosten aber die Kunden direkt belasten, müssen Versicherungsunternehmen immer häufiger auch ihre Kalkulation überarbeiten und zum Beispiel eine Selbstbeteiligung anbieten. Mit einer individuellen Selbstbeteiligung lassen sich die jährlichen Wohngebäudeprämien für Betroffene etwas abdämpfen, ohne dass sich gleich die Beiträge für das Haus drastisch erhöhen.

So setzt sich die Beitragsanpassung zusammen!

Bei vielen Haus Versicherung Tarifen handelt es sich um eine gleitende Neuwertversicherung. Sie bekommen also im Schadenfall die Leistung aus Ihrem Wohngebäudeversicherungsvertrag zum aktuellen Neuwert. Das ist auch gut so. Stellen Sie sich vor, es wäre anders. Sie hätten Ihr Gebäude vor 40 Jahren versichert und bekämen im Schadenfall nur den Wert ausgezahlt, den Ihr Gebäude vor 40 Jahren hatte. Sie stünden womöglich vor dem Ruin Ihrer Existenz. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Gebäudewert sich im Laufe der Jahre anpasst, damit Sie auch nach 40 Jahren noch mit der richtigen Versicherungssumme versichert sind.

Diese Anpassung erfolgt über den Anpassungsfaktor, ermittelt anhand der Baupreisindizes unter Berücksichtigung der Inflation im Baugewerbe. So hat für das Jahr 2022 der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) auf Grundlage der Indizes für Baupreis und Tariflohn im Baugewerbe (Statistisches Bundesamt) eine Erhöhung des Anpassungsfaktors i.H.v. 14,73 Prozent ermittelt. Diese Erhöhung zieht kein Sonderkündigungsrecht der Vertragsinhaber nach sich.

Hinzukommen können individuelle Beitragserhöhungen, die von den verschiedenen Versicherungsunternehmen zusätzlich verlangt werden.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Sie können im Falle einer Indexanpassung, die aufgrund des erhöhten Anpassungsfaktors Ihre Prämie erhöht, der Erhöhung durch den gestiegenen Baupreisindex widersprechen. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Zugang des Schreibens. Es erfolgt also keine Beitragserhöhung des Vertrages. Sie müssen auch nicht sofort eine Kündigung zur nächsten Hauptfälligkeit aussprechen.

  • Der Anpassungsfaktor erhöht nicht um x Prozent die Prämie
  • Die Versicherungssumme wird nicht erhöht
  • Dadurch Verlust des Unterversicherungsverzichts
  • Kein Sonderkündigungsrecht

Die Versicherungssumme wird nicht entsprechend der gestiegenen Baupreise angepasst wodurch bei Ihrem Vertrag eine Unterversicherung entsteht. Die Folge davon ist, der Versicherer wird im Schadenfall die Entschädigungsleistung kürzen und nur anteilig leisten. Ein Sonderkündigungsrecht nach §40 VVG entsteht durch die Indexanpassung nicht. Das bedeutet, Sie können zwar eine Kündigung aussprechen, nicht aber wegen der Anpassung durch den Anpassungsfaktor, sondern lediglich regulär zur nächsten Hauptfälligkeit. Die Möglichkeit einer regulären Vertragsbeendigung besteht natürlich weiterhin, wenn Sie zum Ablaufdatum die private Wohngebäude-Versicherung kündigen möchten.

Wird aber zusätzlich zur Indexanpassung (oder auch unabhängig davon) eine private Wohngebäudeversicherung Beitragsanpassung durchgeführt, haben Sie die Möglichkeit für den Vertrag eine Kündigung (Sonderkündigungsrecht) gegenüber dem Versicherer auszusprechen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens mit sofortiger Wirkung, allerdings frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (nächste Hauptfälligkeit) erfolgen.