Versicherungssumme Wohngebäudeversicherung

Die Versicherungssumme korrekt ermitteln

Der Versicherungswert ist der tatsächliche Wert der Immobilie. Die Versicherungssumme ist der Wert, den man in der Gebäudeversicherung angibt. Wird der Wert einer Immobilie nicht korrekt ermittelt und die Versicherungssumme falsch angegeben, kommt es zu einer Unterversicherung. Damit Sie beim Gebäudeversicherung Preisvergleich passende Angebote erhalten ist es absolut wichtig, dass Versicherungssumme und Versicherungswert korrekt ermittelt und identisch sind. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kann der Versicherungswert einer Immobilie wie folgt vereinbart werden:

  • Gleitender Neuwert
  • Fester Neuwert
  • Zeitwert
  • Gemeiner Wert

Als Neuwert bezeichnet man den ortsüblichen Neubauwert incl. Architektengebühren, Konstruktions- und Planungskosten. Unterschieden wird der gleitende Neuwert und der feste Neuwert.

Der gleitende Neuwert

Grundlage ist der Wert 1914, der die Versicherungssumme bestimmt. Dieser entspricht dem ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes. Berücksichtigt werden Größe und Ausstattung, sowie Ausbau der Immobilie. Preisbasis ist das Jahr 1914, weil dort das letzte Jahr mit einem stabilen Baupreisniveau war. Der Versicherungsschutz wird vom Versicherer regelmäßig (jährlich) entsprechend der Baukostenentwicklung angepasst.

Die Vorteile der Gleitenden Neuwertversicherung sind u.a.:

  • automatische Anpassung des Versicherungsschutzes an die Baukostenentwicklung
  • keine Unterversicherung durch Baupreissteigerungen
  • unbegrenzte Versicherungssumme, wenn der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde (weil es keine heutige Versicherungssumme gibt)

Was sich im ersten Moment wie eine veraltete Methode anhört, ist gängige Praxis und ein absoluter Kundenvorteil. Wurde nämlich die Versicherungssumme Wert 1914 korrekt ermittelt, haftet der Versicherer in unbegrenzter Höhe für die Wiederaufbaukosten. Dementsprechend sind wohl die meisten Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser) zum gleitenden Neuwert versichert.

Hiervon abweichend könnte auch der feste Neuwert vereinbart werden. Allerdings findet keine automatische Anpassung der Versicherungssumme statt, weshalb wir davon dringend abraten (Unterversicherung droht).

Der Zeitwert

Der Zeitwert in der Gebäudeversicherung ist der ortsübliche Neubauwert abzüglich Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Da Wohngebäude aber ohne Rücksicht auf den Zeitwert nach der gleitenden Neuwert Methode oder der festen Neuwert Methode versichert werden können, spielt der Zeitwert in der Wohngebäudeversicherung praktisch keine Rolle.

Gemeiner Wert

Der gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis. Er wird häufig angesetzt, wenn Gebäude zum Abbruch bestimmt sind oder ein Gebäude seinem Zweck nicht mehr dient und damit dauerhaft entwertet ist. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung kommt die Versicherung zum gemeinen Wert sehr, sehr selten vor.