Wohngebäudeversicherung Kernsanierung

Was bedeutet Kernsanierung in der Wohngebäudeversicherung?

Eine Kernsanierung beinhaltet alle baulichen Maßnahmen der Sanierung, um die Bausubstanz des bestehenden Gebäudes vollständig und in einem neuwertigen Zustand wieder herzustellen. Der Rückbau des Gebäudes erfolgt bis auf die tragenden Elemente (Fundament, tragende Wände und Decken), die bei entsprechender Notwendigkeit ebenfalls instand zu setzen sind.

Das Erneuern der Dachkonstruktion (incl. Dacheindeckung), der Fassade (Incl. Fenster und Türen) und der Haustechnik (Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation) können Bestandteil der Kernsanierung sein.

Dies zeigt, für den Abschluss einer günstigen Gebäudeversicherung für ein kernsaniertes Gebäude sind die Anforderungen recht hoch und müssen sehr genau eingehalten werden. Einige Versicherer verlangen gar, dass die Maßnahmen in den letzten 5 Jahren vor Vertragsabschluss durchgeführt worden sein müssen. Und natürlich darf man auch nicht vergessen, welche Kosten das Ganze verursacht.

Kernsanierung Zusammenfassung

Dachstuhl, Mauern, Decken, Böden, Putz, Fenster und Türen werden in einem neuwertigen Zustand versetzt. Grundvoraussetzung ist zudem die komplette Erneuerung des Rohrleitungssystems (Zu- und Ableitungen), der Heizungseinrichtungen, der sanitären Anlagen, der elektrischen Leitungen und der Dacheindeckung. Wurde eine Kernsanierung angegeben und in Wirklichkeit entspricht dies aber nicht den Tatsachen, dann besteht für darauf zurückzuführende Schäden kein Versicherungsschutz. Achten Sie beim Gebäudeversicherung Preisvergleich darauf, dass Sie diesen Punkt nur angeben, wenn Sie sich auch wirklich sicher sind, dass das Gebäude in diesem Umfang saniert wurde.

Kleiner Tipp: Bauversicherungen bei der Kernsanierung nicht vergessen.