Wohngebäudeversicherung wechseln

Wohngebäudeversicherung wechseln: Das ist zu beachten!

Wohngebäudeversicherung wechseln

Dafür seine Wohngebäudeversicherung wechseln zu wollen gibt es vielerlei Gründe. Häufig ist es eine Beitragserhöhung oder ein Eigentümerwechsel. Aber auch wenn vom Versicherer gekündigt wird macht der Wechsel Sinn. Ob regulär oder außerordentlich, auf jeden Fall sind Kündigungsfristen einzuhalten.

Wann kann ich die Gebäudeversicherung wechseln?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wann Sie die Gebäudeversicherung wechseln können. Regulär zum Vertragsende, beim Eigentümerwechsel oder auch im Falle einer Beitragserhöhung oder eines Schadenfalls. Je nach Situation müssen Sie unterschiedliche Kündigungsfristen einhalten, damit der Wechsel über die Bühne gehen kann. Ehe Sie aber die alte Wohngebäudeversicherung kündigen, schließen Sie erst die neue Gebäudeversicherung ab. So vermeiden Sie Deckungslücken.

In diesen Fällen können Sie die Wohngebäudeversicherung wechseln:

  • ordentliche Kündigung regulär zum Vertragsablauf
  • Eigentümerwechsel / Hauskauf
  • außerordentliche Kündigung (Bsp. Beitragserhöhung, Schadenfall)

Wer mit mehreren Eigentümern in einem Mehrfamilienhaus wohnt (Wohnungseigentümergemeinschaft), kann den Wohngebäudeversicherung Wechsel nicht eigenmächtig durchführen. Hier Bedarf es der Mehrheit aller Eigentümer im Rahmen der Eigentümerversammlung.

Manche Menschen meinen, sie müssten die Wohngebäudeversicherung jährlich wechseln, um stets eine möglichst billige Wohngebäudeversicherung zu erhalten. Wir halten davon allerdings nicht viel. Mit jedem Wechsel zu einem neuen Versicherer verlieren Sie Ihren Treuebonus. Dabei handelt es sich nicht um einen greifbaren Bonus, sondern vielmehr um die Historie an sich. Es wird möglicherweise viel unwahrscheinlicher eine Kulanzlösung geben, wenn Sie zum Beispiel mal in Zahlungsschwierigkeiten sind. Warum? Weil Sie ein Kunde wären, der viel Aufwand aber wenig Ertrag bringt und letztlich müssen auch Versicherungsgesellschaften im Sinne der versicherten Gemeinschaft betriebswirtschaftlich denken.

Natürlich ist es sinnvoll, seine Versicherungsverträge regelmäßig zu überprüfen, aber von einem jährlichen Wohngebäudeversicherung Wechsel würden wir persönlich abraten.

Wohngebäudeversicherung wechseln: Ordentlich zum Vertragsende

Ein Gebäudeversicherung Vertrag läuft für gewöhnlich zwischen 1-3 Jahre. Wird er nicht zum Ablauf gekündigt, dann verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Bei einer Wohngebäudeversicherung beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 3 Monate zum Vertragende. Um regulär die Wohngebäudeversicherung wechseln zu können, müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten.

Gerade wer alte Verträge im Ordner hat, sollte prüfen, welche Vorteile der Vertragswechsel mit sich bringt. Nicht immer ist es eine günstigere Prämie, um so häufiger aber ein verbesserter Leistungsumfang auf dem aktuellen Qualitätsniveau eines modernen Wohngebäude Versicherung Vertrages. Sie sparen vielleicht nicht den letzten Cent beim Jahresbeitrag, im Schadenfall aber möglicherweise einige Tausend Euro, wenn der neue Vertrag Risiken absichert, die im alten Vertrag nicht eingeschlossen waren.

Hier hilft auf jeden Fall ein Gebäudeversicherung Preisvergleich, damit Sie die für Sie optimale Versicherungslösung in Form einer preiswerten Wohngebäudeversicherung finden.

Wohngebäudeversicherung wechseln nach Hauskauf

Wer einen Hauskauf plant sollte dabei bedenken, dass eine vom vorherigen Eigentümer abgeschlossene Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer übergeht (Vgl. §95 VVG). Sie kaufen also nicht nur ein Haus, sondern auch den alten Versicherungsvertrag. Hintergrund dabei ist, dass für den Käufer keine Lücke entsteht, wenn es zu einem Schadenfall kommt.

Als Käufer haben Sie allerdings die Möglichkeit den alten Vertrag mit einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Bestätigung des Grundbucheintrags zu kündigen.

Sonderfall: Erbe

Wenn Sie ein Gebäude erben, geht der Gebäudeversicherung Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den oder die Erben über. In diesem Fall haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, wie dies bei der Gebäudeversicherung Kündigung beim Hauskauf der Fall ist. Davon abgesehen besteht natürlich die Möglichkeit, den Vertrag regulär zum Ablauf mit einer Frist von 3 Monaten, bei einer Beitragserhöhung oder im Schadenfall zu kündigen.

Beitragserhöhung: Die Wohngebäudeversicherung wird immer teurer?

Bei einer Beitragserhöhung, sofern sich die Leistungen nicht entsprechend ebenfalls verbessern haben, haben Sie die Möglichkeit Ihre Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Wir empfehlen allerdings, nichts zu überstürzen und sich erst genau zu informieren. Natürlich verärgert es einen, wenn die Gebäudeversicherung Beitragserhöhung eintrudelt und die Wohngebäudeversicherung immer teurer wird. Dennoch will ein Wechsel gut überlegt sein und sollte nicht spontan aus dem Bauch heraus entschieden werden.

Haben Sie sich allerdings grundsätzlich für einen Wechsel entschieden, weil vielleicht Ihre Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer wird, stehen wir Ihnen als objektiver Ansprechpartner selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite, um eine neue, preiswerte Gebäudeversicherung zu finden.

Die Kündigung des alten Vertrages muss innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Mitteilung des Versicherers über die Prämienerhöhung erhalten haben, erfolgen. Sie können die Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen. Allerdings frühestens zu dem Zeitpunkt, ab dem die Prämienerhöhung gilt.

Wohngebäudeversicherung wechseln nach Schaden

Sie können im anerkannten Schadenfall Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln. Wir empfehlen dies aber nur in sehr wenigen Fällen, weil es oft nicht leicht ist eine günstige Anschlussversicherung zu finden. Unserer Meinung nach ist der Wechsel im Schadenfall, sofern die Vertragsleistungen grundsätzlich in Ordnung sind, der ungünstigste Zeitpunkt, den man wählen kann.