Beim Erwerb einer Immobilie entstehen hohe Kosten. Kaufpreis, Notar, Makler und Grunderwerbsteuer summieren sich zu einem stolzen Betrag auf. Gehört einem die Immobilie dann endlich, oder erst einmal der Bank, möchte man Sie natürlich auch gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder auch sonstige Naturgefahren absichern. Was aber, wenn die Gebäudeversicherung zu viele Schäden hat und kündigt?
Kommt es dabei zu einem Schaden, übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten. Was passiert aber, wenn ich der Gebäudeversicherung zu viele Schäden melde? Dazu ist es wichtig zu verstehen, welchen ursprünglichen Zweck eine Gebäudeversicherung verfolgt. Der liegt darin, den Eigentümer der Immobilie durch die abgeschlossene Immobilienversicherung so zu schützen, dass wenn es zu einem existenzbedrohenden Schaden kommt, die Versicherung greift.
Im Laufe der Jahre, und durch den steigenden Wettbewerb am Markt, wurden die Leistungen der einzelnen Gebäudeversicherungen immer weiter angehoben. Das kommt uns Kunden natürlich entgegen, können wir nun doch auch davon profitieren, dass die Gebäudeversicherung die Kosten für kleinere Schäden übernimmt.
Leider ist es nun so, dass der Gebäudeversicherung zu viele Schäden gemeldet werden, oft auch mit Kleinstbeträgen.
Gebäudeversicherung zu viele Schäden
Vor allem die Meldung von Kleinstschäden führt beim Versicherer vermehrt zu großen Problemen. Die Prämien der Wohngebäudeversicherung Tarife sind dafür nicht ausgelegt. Angeheizt wird das Ganze dadurch, dass viele nicht wissen, dass die Meldung von Kleinstschäden zu Problemen führen kann. Unsere tägliche Erfahrung zeigt: Gerade Versicherungsvertreter motivieren Kunden gerade zu, auch solche Schäden zu melden. Das zeigen die Gespräche, die wir mit Kunden führen, wenn sie eine Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden oder trotz Kündigung suchen. Aus unserer Sicht ein großer Fehler.
Viel wichtiger wäre es, die Kunden dahingehend zu sensibilisieren, dass eine Wohngebäudeversicherung nicht primär darauf ausgelegt ist solche Schäden zu begleichen, wenn gleich der Tarif es hergäbe.
Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung
Unsere Empfehlung ist deshalb, vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung in Ihrer Wohngebäudeversicherung und vermeiden Sie es zudem Kleinstschäden dem Versicherer zu melden. Sie müssten sich dann zwar an jedem Schaden in Höhe der Selbstbeteiligung entsprechend beteiligen, sparen allerdings auch Jahr für Jahr bei den Wohngebäudeversicherung Kosten bis zu 10% und mehr. Einfamilienhaus Besitzer können sich dann über diese Einsparung freuen. Mehrfamilienhaus Besitzer legen die Wohngebäudeversicherung Kosten für gewöhnlich auf die Mieter um, was zu einer Reduzierung des Hausgeldes führen würde.
Damit beugen sie den Gebäudeversicherung Rauswurf vor. Weil genau das wird passieren, wenn Sie Ihrer Gebäudeversicherung zu viele Schäden melden. Beim Wohngebäudeversicherung wechseln müssten Sie zudem die Gebäudeversicherung Vorschäden angeben. Das kommt beim neuen Versicherer aber nicht gut an.
Selbstbeteiligung in der gewerblichen Gebäudeversicherung
Unser Tipp zur Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gilt allerdings nicht nur für Besitzer von Wohngebäuden. Auch wer ein Gewerbegebäude versichern will sollte sich daran orientieren. Bürogebäude, Lagerhalle oder Betriebsgebäude sind ebenfalls gefährdet im Schadensfall vom Gebäudeversicherer auf den Prüfstand gestellt zu werden. Auch hier beugen Sie einem Gebäudeversicherung Rauswurf vor, wenn Sie Ihre Schadenquote im Auge behalten.
Gebäudeversicherung Vorschäden angeben
Beim Gebäudeversicherung Wechsel ist es wichtig, dass Sie die Gebäudeversicherung Vorschäden angeben, genau so, wie der neue Versicherer danach fragt. Für gewöhnlich sind das Schäden der letzten 5 Jahre, Elementarschäden werden 10 Jahre rückwirkend abgefragt. Hatten Sie in diesem Zeitraum mehrere Versicherer, die Ihr Gebäude versichert haben, dann ist die Frage auf alle Versicherer zu verstehen.
Sinnvoll ist es, wenn bereits Vorschäden existieren, erst eine Risikoanfrage über einen Versicherungsmakler zu starten, ehe Sie für die Gebäudeversicherung mit Vorschaden einen Antrag bei einem Versicherer stellen.
Liegen beim zukünftigen Versicherer alle Fakten vor und es wird daraufhin ein Angebot erstellt, steht dem Gebäudeversicherung Wechsel nichts mehr im Weg und Sie können sich über eine neue Gebäudeversicherung trotz Vorschäden freuen.