Betriebsinhaltsversicherung Gewerbe

Als Gewerbetreibender ist die Betriebseinrichtung meist für die Existenz des Unternehmens ausschlaggebend. Kommt es zu einem Schadenfall, sind die finanziellen Aufwendungen oft hoch. Kann man als Unternehmer die komplette Betriebseinrichtung nicht ohne Weiteres nach einem Schaden komplett erneuern, schließt man eine Betriebsinhaltsversicherung ab. Diese wird durch eine Unterbrechungsversicherung optimal ergänzt.

  • Umfassender Schutz für Ihr Inventar
  • Optional incl. Betriebsausfallschutz
  • Topschutz für Gewerbe- und Bürobetriebe

Wer als Unternehmer die finanziellen Folgen einer Beschädigung der Sachwerte absichern möchte, kann eine Betriebsinhaltsversicherung abschließen und dabei dennoch clever sparen. Diese reguliert Schäden, welche beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. So ist im Fall des Falles die Existenz des Unternehmens nicht gefährdet. Optimal ergänzt wird die Betriebsinhaltsversicherung durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Kommt es zu einem länger anhaltenden Betriebsausfall durch den Schaden, dann ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung die laufenden Kosten.

Was ist eine Betriebsinhaltsversicherung?

Viele Verbraucher kennen eine Hausratversicherung. Die Inhaltsversicherung ist ähnlich und fällt auch in den Bereich Immobilienversicherung, nur versichert diese eben nicht den Hausrat, sondern die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung eines Unternehmens. Hierzu zählen die Büroeinrichtung, Maschinen, Waren oder Vorräte. Kommt es zu einem Schadenfall, werden die entstandenen Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten übernommen.

Versicherungsumfang der Inhaltsversicherung

Versichern kann man die Betriebseinrichtung gegen folgende Gefahren:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • Einbruch-Diebstahl
  • Elementargefahren
  • unbenannte Gefahren
  • extended Coverage Gefahren

Wird die versicherte Betriebseinrichtung durch eine dieser Gefahren beschädigt oder kommt diese abhanden, wir der Neuwert der versicherten Sache erstattet. Voraussetzung für die Neuwerterstattung ist, dass der Zeitwert nicht niedriger als 40% des Neuwertes ist. Ist dies der Fall, regulieren einige Versicherer nur den Zeitwert. Wer allerdings einen guten Versicherer wählt, erhält immer den Neuwert, soweit die versicherte Sache regelmäßig instand gehalten wird und sich im Gebrauch befindet. Versicherer nennen dies die „goldene Regel“.

In der Betriebsinhaltsversicherung ist aber nicht nur die Betriebseinrichtung versichert, sondern auch Kosten, welche durch einen Versicherungsfall entstehen. Versicherte Kosten sind:

  • Aufräumungs- Abbruch- und Absperrkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Feuerlöschkosten
  • Kosten für die Dekontamination von Erdreich
  • Mehrkosten infolge Preissteigerung
  • Wiederherstellungskosten für Geschäftsunterlagen
  • Mehrkosten aufgrund behördlicher Wiederherstellungsbeschränkung
  • usw…

Auf was muss man beim Abschluss achten?

Wie bei allen Versicherungen gibt es große Unterschiede bei den Leistungsinhalten. Wer als Unternehmer auf einen guten Versicherungsschutz Wert legt, der muss auf folgende Vertragsinhalte achten:

Vereinbarung Unterversicherungsverzicht

Die Versicherungssumme muss dem Neuwert der kompletten kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung entsprechen. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, so wird im Schadenfall nur im Verhältnis der bestehenden Unterversicherung zur Schadenhöhe reguliert. Bei einer hohen Unterversicherung kann dies zu einem existenzbedrohenden Risiko werden.

Um die Versicherungssumme korrekt zu wählen, kann man sich am Anlageverzeichnis orientieren. Hier wählt man dann die Anschaffungskosten und schlägt ca. 20% als Sicherheitszuschlag drauf, da die Anschaffungskosten nicht zwingend den Neuwert der versicherten Sachen darstellen. Diese Methode ist aber recht ungenau.

Korrekterweise nimmt man das Anlageverzeichnis und rechnet die einzelnen Positionen mit den jeweils zugrunde liegenden Preisindizes hoch. Diese Variante ist natürlich sehr aufwendig, aber dafür sehr genau. Wird die Versicherungssumme nach dieser Variante erhoben, kann man mit dem Versicherer einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. So wird im Schadenfall keine Unterversicherung angerechnet.

Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Wird in der Betriebsinhaltsversicherung ein Schaden grob Fahrlässig herbeigeführt, so kann der Versicherer den Schaden im Verhältnis zur Höhe der Fahrlässigkeit kürzen. Ist jedoch der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart, wird auch in diesem Fall der komplette Schaden erstattet.

Nach was richtet sich die Versicherungsprämie?

Die Prämie richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme, der Betriebsart des Unternehmens und der Anzahl der versicherten Gefahren. Die Versicherungsprämie kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall reduziert werden. Auch ist die Anzahl der Vorschäden und das Vorhandensein von brandschutztechnischen Vorkehrungen relevant.

Wer kann zum Thema beraten?

Der Unternehmer, welcher eine Betriebsinhaltsversicherung abschließen möchte, kann sich an einen  Versicherungsmakler wenden. Da es eine Vielzahl von Tarifen am Markt gibt, welche sich im Umfang der Leistungen und der Versicherungsprämie stark unterscheiden, ist eine Beratung durch einen Versicherungsmakler vorzuziehen. Dieser kennt den Markt und führt vor Abschluss einer Police eine Bedarfsanalyse durch!