Kündigung der Versicherung

Kündigung Wohngebäudeversicherung ordentlich & außerordentlich

Kündigung Wohngebäudeversicherung

Sie brauchen eine neue, günstigere Absicherung und wollen Ihre bisherige, vielleicht auch zu teure, Wohngebäudeversicherung kündigen? Oder wurde Ihnen die Gebäudeversicherung vielleicht sogar vom Versicherer gekündigt? So oder so benötigen Sie eine Anschlussversicherung.

Inhaltsübersicht

Die Wohngebäudeversicherung regulär kündigen

Es empfiehlt sich, in regelmäßigen Abständen seinen Gebäudeversicherung Vertrag auf den Prüfstand zu stellen. Ist der Tarif noch aktuell oder ist eine Anpassung nötig? Auch die Kosten sind nicht unwesentlich, wenn es darum geht, die passende Gebäudeversicherung zu haben. Weil sich die Verträge gefühlt fast jährlich durch eine Beitragserhöhung verteuern, kann der Wohngebäudeversicherung Wechsel eine mögliche Lösung für Immobilienbesitzer sein. Auch dann, wenn Sie mit dem Service Ihrer aktuellen Versicherer möglicherweise nicht mehr zufrieden sind kann ein Wechsel in Betracht gezogen werden.

  • Kündigungsfrist 3 Monate (Vertragslaufzeit beachten)
  • Schriftlich kündigen (Einschreiben, Fax, immer öfter auch Email)
  • Kündigungsnachweis gut aufbewahren

Eine Wohngebäudeversicherung kann, wie jede andere Sachversicherung auch, fristgerecht zum Ablauf des Vertrages (für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode) gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 3 Monate. Sie muss für beide Vertragsparteien gleich lang sein. Das bedeutet, Sie als Versicherungsnehmer haben die gleiche Kündigungsfrist, wie auch das Versicherungsunternehmen. Verträge, die mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren abgeschlossen wurde, können dennoch zum Schluss des dritten Jahres gekündigt werden (Vgl. §11 VVG). Eine kleine Besonderheit gibt es noch, wenn Sie Ihre Immobilie finanziert haben. Hier kann es sein, dass Ihr Kreditinstitut zustimmen muss, wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung wechseln wollen, weil die Kündigung sonst nicht wirksam wird.

Unsere Muster Kündigung hilft Ihnen dabei, die richtigen Worte zu finden. Bevor Sie aber Ihre alte Wohngebäudeversicherung kündigen, schließen Sie erst einen neuen Vertrag ab, damit Sie nicht plötzlich ganz ohne Versicherungsschutz dastehen.

Die Kündigung selbst am besten per Einschreiben (mit Rückschein) an die Versicherung schicken. Ebenfalls sehr gute Erfahrungen haben wir gemacht, wenn die Wohngebäudeversicherung Kündigung per Fax an den Versicherer geht. Achtung – Den Sendebericht, am besten mit Kopie der gefaxten Seite abgedruckt, gut aufbewahren.

Zusammenfassung

Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen wollen. Kündigen Sie schriftlich (per Einschreiben oder Fax). Vermeiden Sie es zu kündigen, solange noch kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren kann dennoch zum Ende des 3. Versicherungsjahres gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung Wohngebäudeversicherung

Eine recht häufige Variante ist die außerordentliche Kündigung der Wohngebäudeversicherung. Sie lässt zu, dass der Vertrag auch vor Vertragsende gekündigt wird. Sie müssen also nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit mit dem Wechsel warten. Aber Vorsicht – auch der Versicherer hat ein außerordentliches Kündigungsrecht.

  • Kündigungsfrist 1 Monate (Bei Hauskauf Grundbucheintrag beachten)
  • Schriftlich kündigen (Einschreiben, Fax, immer öfter auch Email)
  • Kündigungsgrund auf dem Kündigungsschreiben mit angeben
  • Kündigungsnachweis gut aufbewahren

Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne dabei die Leistung ebenfalls zu erhöhen, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag vom Versicherungsunternehmen zum Nachteil des Versicherungsnehmers geändert, ohne die Prämie zu reduzieren, kann der Vertrag ebenfalls gekündigt werden (Vgl. §40 VVG). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat nach Zugang der Mitteilung des Versicherers.

Im Schadenfall haben beide Parteien ein Kündigungsrecht. Aber nur, wenn der Schaden auch wirklich anerkannt wurde („… Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles …“). Das bedeutet, es muss erst eindeutig klar sein (entschieden sein), ob der Schaden reguliert wird oder nicht (Vgl. §92 VVG).

  • Beitragserhöhung / Leistungsreduzierung
  • Schadenfall
  • Eigentümerwechsel

Die Kündigung nach Hauskauf (Eigentümerwechsel) ist die dritte Möglichkeit eine Wohngebäudeversicherung vorzeitig zu beenden. Beim Hauskauf geht der bestehende Wohngebäudeversicherung Vertrag automatisch auf den Käufer über (§95 VVG). Das ist auch gut so, damit der Käufer nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht. Kauft man ein altes Haus, handelt es sich dabei häufig um veraltete, leistungsschwache Tarife. Aber nicht immer ist das der Fall. Es macht also Sinn, den aktuellen Vertrag erst einmal von einem Versicherungsexperten unter die Lupe nehmen zu lassen.

Mit einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Bestätigung des Grundbucheintrags kann beim Hauskauf die Wohngebäudeversicherung vom neuen Eigentümer gekündigt werden.

Wer nach einem Hauskauf also die bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen möchte, kann das tun. Aber auch der Versicherer kann auf diesem Weg ungeliebte Altverträge loswerden und den Versicherungsschutz kündigen.

Kündigt man selbst gilt es zu bedenken, ob und in welchem Umfang man einen neuen Versicherungsschutz nach Kündigung der Wohngebäudeversicherung realisiert bekommt. Lassen Sie sich vom bisherigen Versicherer eine Aufstellung der Schäden in den vergangenen 5-10 Jahren geben. Handeln Sie zeitnah aber auf keinen Fall überstürzt. Es ist keinem geholfen, wenn Sie den bestehenden Vertrag voreilig kündigen und dann im Anschluss keine Versicherung finden, die das Risiko zeichnen möchte.

Wenn Sie also beim Hauskauf eine Versicherung übernehmen, dann lassen Sie zeitnah aber Gewissenhaft die bestehenden Altverträge von einem Immobilienversicherung Experten überprüfen.

Tipp

Kündigen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung im Schadenfall nicht ohne den schriftlichen Nachweis einer neuen Versicherung. Spielen Sie beim Wohngebäudeversicherung Wechsel mit offenen Karten und geben Sie den oder die Schäden auf jeden Fall an. Nehmen Sie notfalls lieber eine Prämienerhöhung oder eine erhöhte Selbstbeteiligung des bisherigen Versicherers in Kauf, ehe Sie ohne neuen Vertragsabschluss kündigen. Sie laufen sonst Gefahr, ganz ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Kündigung wegen Hausverkauf

Die Kündigung wegen Hausverkauf ist schnell erklärt: Ein geplanter Verkauf führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht. Sie müssten in so einem Fall die regulären Kündigungsfristen einhalten. Ist der Verkauf vollzogen steht dem Käufer ein Sonderkündigungsrecht zu.

Trotz Kündigung Wohngebäudeversicherung möglich?

Immer wieder stellt sich die Frage, ob überhaupt noch ein Versicherungsschutz nach Kündigung der Wohngebäudeversicherung möglich ist. Eine grundsätzliche Antwort ist nicht möglich. Es kommt auf den Einzelfall an. So ist zum einen zu klären, ob es sich um eine Kündigung durch den Versicherer handelt oder ob Sie selbst den Vertrag gekündigt haben und welche Gründe es für die Gebäudeversicherung Kündigung gibt.

Nehmen wir an, Sie haben den Vertrag selbst gekündigt, es gab keinerlei Vorschäden, das Wohngebäude ist intakt und gepflegt und Sie haben in der Vergangenheit auch immer fleißig Ihre Beiträge beglichen. Ihrem Versicherungsschutz sollte in so einem Fall nichts im Wege stehen.

  • Kündigung regulär zum Ablauf
  • Kündigung nach Beitragserhöhung
  • Kündigung nach Schadenfall
  • Kündigung nach Eigentümerwechsel

Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach Beitragserhöhung, nach Eigentümerwechsel, nach Hauskauf oder auch nach Schadensfall ist gängige Praxis. Die Frage, die man sich in so einem Fall immer stellen sollte ist, wie schnell findet man adäquaten Ersatz und welche Kosten kommen in so einem Fall auf einen zu. Versicherungen sind Kopfsache und sollten nicht aus dem Bauch heraus entschieden werden.

Wenn diese Fragen ohne große Kopfschmerzen geklärt sind, dann steht einer Kündigung der Wohngebäudeversicherung nichts im Wege. Eine Kündigungsvorlage für Ihre bisherige Wohngebäudeversicherung stellen wir Neukunden natürlich gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Versicherungsschutz nach Kündigung wegen eines Schadens!

Was aber, wenn das nicht der Fall ist und Sie zum Beispiel zwar selbst gekündigt haben und es allerdings den ein oder anderen Vorschaden gab? In so einem Fall ist der Versicherungsschutz nach Kündigung der Wohngebäudeversicherung schon etwas kritischer zu betrachten. Es kommt hier auf die individuelle Schadensituation an und darauf, was unternommen wurde, um in Zukunft solche Schäden zu vermeiden.

In jeden Fall benötigen wir hierzu die vollständigen Unterlagen:

  • Aktuellste Beitragsrechnung
  • Aktuellster Vertragsnachtrag
  • Schadenaufstellung des Versicherers (Was genau ist wann passiert und welche Kosten fielen an?)
  • Unseren Fragebogen zur Wohngebäudeversicherung

Anhand dieser Unterlagen kann dann eine detaillierte Prüfung vorgenommen werden und die Suche nach Alternativen kann beginnen.

Versicherungsschutz nach Kündigung durch den Vorversicherer!

Noch kritischer ist Ihre Situation, wenn Ihnen der Vorversicher aufgrund eines Schadens (Beispiel: Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Elementarschaden) den Vertrag gekündigt hat und Sie nun Versicherungsschutz suchen. Hier werden eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften das Risiko ablehnen und die Versicherer, die bereit wären es zu zeichnen werden vermutlich für Leitungswasserschäden eine recht hohe Selbstbeteiligung verlangen oder diese Schäden vollständig aus dem Versicherungsschutz ausschließen.

Auch hier benötigen wir in jedem Fall die vollständigen Unterlagen:

  • Aktuellste Beitragsrechnung
  • Aktuellster Vertragsnachtrag
  • Schadenaufstellung des Versicherers (Was genau ist wann passiert und welche Kosten fielen an?)
  • Unseren Fragebogen zur Wohngebäudeversicherung
Versicherungsschutz nach Kündigung – Was ist möglich?

Hier hilft es nur, sich mit einem Experten für Immobilienversicherungen zusammen zu setzen und die Fakten auf den Tisch zu legen. Anhand der Ist-Situation wird dann geprüft, welche Möglichkeiten es gibt und zu welchen Kompromissen Sie als Versicherungsnehmer möglicherweise bereit sind. Warten Sie nicht zu lange. Sprechen Sie uns direkt an, sobald Sie den Eindruck haben, es besteht Handlungsbedarf.

Unsere Empfehlung für schadenbelastete Gebäude

Es bleibt in aller Regel nur wenig Zeit nach einer Gebäudeversicherung Kündigung und in solchen Fällen gilt es schnell und vor allem zielgerichtet zu handeln. Vermeiden Sie es, auf eigene Faust eine neue Versicherung finden zu wollen. Die Erfahrung zeigt, dass dadurch unnötig Zeit verloren geht. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie die Versicherbarkeit Ihrer Immobilie trotz Gebäudeversicherung Kündigung aussieht.

Gebäudeversicherung Kündigung

Im Versicherungsfall haben sowohl der Gebäudeversicherer als auch Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, eine bestehende Gebäudeversicherung zu kündigen. Mittlerweile ist vermutlich die Gebäudeversicherung Kündigung im Schadensfall durch den Versicherer die häufigste Variante. Kunden trifft das in aller Regel zur Unzeit, weil oft nur schwer eine Anschlussversicherung gefunden wird.

Unerwartet flattert die Gebäudeversicherung Kündigung durch den Versicherer im Schadensfall ins Haus. Dabei hatten Sie in den vergangenen Jahren gerade mal 2 Schadensfälle gemeldet; wenn überhaupt. Bis vor ein paar Jahren stellte dieser Sachverhalt kein größeres Problem dar. Inzwischen machen Versicherer immer häufiger von ihrem Sonderkündigungsrecht infolge eines Schadenfalls Gebrauch. Nach so einer Kündigung durch den Versicherer ist meist Eile geboten. Häufig ist es nicht einfach, einen neuen Versicherer zu finden, der dieses Risiko gerne deckt, wenn der alte Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde. Schließen Sie jedoch nicht übereilig einen neuen Vertrag ab, der zwecks der gebotenen Zeitnot dann möglicherweise gar nicht den nötigen Versicherungsschutz aufweist. Gehen Sie in diesem besonderen Fall auf einen Versicherungsexperten zu, wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung trotz Vorschäden suchen.

Neuen Versicherungsschutz zu erhalten ist nicht einfach und daher mit ein paar kleinen Anstrengungen verbunden. Gerade nach einem regelrechten Gebäudeversicherung Rauswurf durch den Versicherer. Wir unterstützen Sie dabei. Grundsätzlich bleibt immer der Einzelfall zu prüfen. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, einen neuen Tarif zu einem fairen Preis zu erhalten.

Ursachen für die vermehrte Gebäudeversicherung Kündigung

Schäden, bei denen der Sachverhalt nicht eindeutig darauf schließen ließ, ob es sich um einen versicherten Schaden oder nicht handelt, wurden früher wesentlich häufiger dennoch aus Kulanz reguliert. Dies führt auf Zeiten zurück, in denen ein Versicherer am Kapitalmarkt mit seine Beitragseinnahmen Rendite erhalten hat. Aufgrund der aktuell schlechten Verzinsung ist für den Versicherer somit nicht mehr viel verdient. Kulanzzahlungen durch den Versicherer werden daher zur Seltenheit. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird es erforderlich, sich von schadenbelasteten Verträgen zu trennen um keine Verluste einzufahren.

Eine Kündigung durch den Versicherer muss aber nicht zwingend auf ein Schadenereignis zurückzuführen sein. Oft stecken hier auch generelle Vertragssanierungen des Versicherers dahinter, der sich von veralteten Konzepten trennt.

Kündigungsrecht des Versicherers

Auf den ersten Schock folgt die Frage, darf der Versicherer denn überhaupt nach einem Schadenfall kündigen. Nicht nur er darf: Im Schadenfall können sich beide Vertragsparteien vom Versicherungsvertrag trennen. Nachzulesen in §§92 VVG:

Kündigung nach Versicherungsfall

(1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.

(2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

(3) Bei der Hagelversicherung kann der Versicherer nur für den Schluss der Versicherungsperiode kündigen, in welcher der Versicherungsfall eingetreten ist. Kündigt der Versicherungsnehmer für einen früheren Zeitpunkt als den Schluss dieser Versicherungsperiode, steht dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zu.>