Rahmenvertrag Gebäudeversicherung

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Rahmenvertrag

Speziell für Hausverwaltungen aber auch für andere Wohnungsunternehmen bieten wir über einen Rahmenvertrag die Möglichkeit, den von Ihnen betreuten Objekten, innerhalb der Gebäudeversicherung einen umfangreichen Versicherungsschutz zu gewähren. Erfahren Sie, wie Sie in Zukunft über einen Rahmenvertrag Gebäudeversicherung und Bauleistungsversicherung effizient versichern.

Voraussetzung für den Abschluß eines Rahmenvertrags ist, dass mindestens 40 Einheiten (Wohn-/Gewerbeeinheiten) vorhanden sein müssen. Existieren diese noch nicht, müssen innerhalb eines Jahres nach Abschluß des Rahmenvertrags diese 40 Einheiten erreicht werden. Ein Vertrag kann damit also auch mit weniger Einheiten beginnen, wenn die Mindestanzahl nicht sofort vorhanden sein sollte. Die Anforderung muss aber kurzfristig (=innerhalb eines Jahrs) erfüllt werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine optionale Haus- / Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung im Rahmenvertrag mit einzuschließen. Grundsätzlich bieten wir auch Schutz für Gebäude mit Vorschäden. Ob diese im Rahmenvertrag mit eingeschlossen werden können oder separat versichert werden müssen, wird individuell geklärt.
 

Fragen zum Rahmenvertrag?

Alexander KopfAlexander Kopf
Ansprechpartner Immobilienversicherungen
Tel.: 07133-9579450

Bei Fragen zum Tarifvergleich oder zu den einzelnen Angeboten stehe ich Ihnen gerne persönlich mit Rat und Tat zur Seite. Sie erreichen mich telefonisch oder über unser Kontaktformular. Sie finden kein passendes Angebot beim Immobilienversicherung Vergleich? Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
 

Rahmenvertrag
Voraussetzung
  • Gebäude innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
  • Gebäude (überwiegend) ständig bewohnt / genutzt
  • Gebäude mit min. 50% wohnwirtschaftlichem Anteil
  • Gebäude mit Gewerbeanteil von über 50%
  • Denkmalgeschützte Immobilien (Detailprüfung notwendig)

Gebäude mit einem Gewerbeanteil von mehr als 50% können für nachfolgende Branchen im Rahmenvertrag mit eingeschlossen werden:

  • Büro- und Praxisräume
  • öffentliche Verwaltungen, Kindergärten, Schulen, Feuerwehren
  • Apotheken, zahntechnische Labore, Parfümerien, Drogerien
  • Banken und Sparkassen
  • Ferienhäuser (gelten als gewerblich genutzte Gebäude)

Sprechen Sie uns gerne an und erfahren Sie, in wie einfach Sie über einen Rahmenvertrag Gebäudeversicherungen für Ihre Mandanten anbieten können.