Wohngebäudeversicherung Wohnfläche

Wohngebäudeversicherung: Was zählt zur Wohnfläche?

Wohngebäudeversicherung Wohnfläche

Bei der Berechnung der Wohnfläche herrscht in der Wohngebäudeversicherung oft Unsicherheit darüber, welche Flächen zu berücksichtigen sind. Geht man nach der Wohnflächenverordnung, dann ist Wohnfläche die anrechenbare Grundfläche von Wohnungen.

Die Wohnfläche wird gemäß der Wohnflächenverordnung wie folgt berechnet:

Vollständig zu berechnen ist:

  • Die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m, Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Boden herunterreichen und mehr als 0,13 m tief sind, Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,50 m² haben und Raumteile unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens 2 m beträgt.

Zur Hälfte zu berechnen ist:

  • Die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1 m und weniger als 2 m. nicht berechnet werden: Die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m

Was gehört alles zur Wohngebäudeversicherung Wohnfläche?

Zur Wohnfläche gehört die Grundfläche von:

  • Küche
  • Esszimmer
  • Schlafzimmer
  • Wohnzimmer
  • Flure und Dielen
  • Badezimmer und Toilettenräume
  • Nebenräume (Vorräume, Besen- und Speisekammer, andere Schrankräume)

ebenfalls zur Wohnfläche hinzu zu zählen ist:

  • Wintergarten
  • Schwimmbäder und sonstige nach allen Seiten geschlossenen Räume, wenn Sie einem gehobenen Wohnbedürfnis Rechnung tragenden Zweck erfüllen (Bsp. Sauna, Fitnessraum)

bis zur Hälfte der Fläche werden zur Wohnfläche angerechnet:

  • Balkone
  • Loggien
  • Terrassen
  • Dachgärten

Was gehört nicht zur Wohnfläche?

nicht zur Wohnfläche gehören Flächen von:

  • Kellerräume
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung
  • Waschküche
  • Bodenräume
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen

von der Wohnfläche abgezogen werden:

  • Schornsteine und Mauervorsprünge, freistehende Pfeiler und Säulen mit mehr als 0,1 m², die in ganzer Raumhöhe durchgehen, dies gilt ebenso für Türnischen
  • Vormauerungen und Verkleidungen, sofern ihre Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt und sie eine Höhe von mehr als 0,1 m² beträgt und sie eine Höhe von mehr als 1,50 m aufweisen (z. B. Raum-gebilde um Installationen wie z. B. im Badezimmer)

Die meisten Versicherungsgesellschaften akzeptieren diese Art der Wohnflächenberechnung beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Dennoch gelten grundsätzlich die individuellen Bestimmungen des jeweiligen Wohngebäude Versicherers. Zur Vermeidung einer Unterversicherung ist die Wohnfläche ein wichtiger Bestandteil. Sie muss deshalb korrekt berechnet sein, damit bei Tarifen nach dem Wohnflächenmodell Unterversicherungsverzicht gewährt wird.

-> Alle Angaben ohne Gewähr!