Ist mein Wohngebäude richtig versichert?

Ist mein Wohngebäude richtig versichert?

Das Eigenheim ist Rückzugsort und Wohlfühloase. Mit dem Besitz einer Immobilie gehen, neben all den angenehmen Themen, auch Verpflichtungen einher. Das Gebäude will gepflegt und Instand gehalten werden. Im Falle eines Schadens ist es zudem wichtig, dass Ihr Wohngebäude richtig versichert ist.

Der Immobilienbesitz ist grundsätzlich kein günstiger Spaß. Sollten keine versicherten Schäden eintreten, ist das Gebäude dennoch ständig Instand zu halten. Der Verschleiß zwingt uns zu regelmäßigen Maßnahmen, wie zur Erneuerung der Heizungsanlage, der Elektroinstallation oder des Daches. Sanierungen wirken sich oft positiv auf die Prämie Ihrer Versicherung aus. Lassen Sie jetzt Ihren Versicherungsschutz überprüfen.

Die richtige Versicherungssumme!

Oft bestehen Versicherungsverträge über Jahre hinweg und es finden keine Vertragsanpassungen statt. Dies bedeutet aber auch, dass werterhöhende Instandhaltungen im Vertrag der Wohngebäudeversicherung möglicherweise nicht berücksichtigt wurden. Es stellt sich somit die Frage, ob der damals beantrage Versicherungsschutz noch den aktuellen Anforderungen entspricht.

Wird diese Werterhöhung der Wohngebäudeversicherung nicht gemeldet, kommt es zu einer unerwünschten Unterversicherung. Die Vermeidung einer Unterversicherung ist unter anderem einer der Gründe, weshalb wir die Angaben aus bestehenden Wohngebäudeversicherungen zur Angebotserstellung nicht einfach übernehmen, sondern stets noch einmal überprüfen, ob ein Wohngebäude richtig versichert ist.

Ist mein Wohngebäude richtig versichert bei Elementarschäden?

Gebäudebesitzer sehen sich in der jüngsten Zeit vermehrt Schäden durch Naturkatastrophen ausgesetzt. Viele Gebäudeversicherungen decken diese Fälle allerdings nicht ab, wenn es nicht explizit in den Vertrag mit aufgenommen wurde. So können beispielsweise hohe Kosten für die Trocknung, Schadenbeseitigung und Sanierung auf Sie zukommen. Fehlt der passende Versicherungsschutz, tragen Immobilienbesitzer die Kosten aus der eigenen Tasche.

Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung, sowohl im Bereich der Wohngebäude- als auch Hausratversicherung, ist erforderlich, um Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine, Schneedruck oder Vulkanausbruch zu decken. Besonders Starkregen führt häufig zu Überschwemmungen; die Kanalisation läuft über und der Keller steht voll Wasser. Schäden, verursacht durch Rückstau, sollten ebenfalls einen wichtigen Bestandteil Ihrer Police darstellen.

Sturm & Hagel

Auch heftige Stürme sind keine Seltenheit: Abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume können hohe Kosten verursachen. Doch welche Gebäudebestandteile gelten versichert? Wie sieht es beispielsweise mit der Photovoltaik- / Solaranlage auf dem Dach aus? Eine Versicherungspflicht für Ihre Anlage besteht nicht. Bei finanzierten Anlagen wird von Seiten der Bank jedoch ein entsprechender Schutz verlangt. Aufgrund der hohen Kosten, die mit der Schädigung Ihres Moduls einhergehen könne, ist der Abschluss einer Police in jedem Fall sinnvoll. Gefahren ergeben sich durch Sturm, Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Diebstahl oder Marderbiss. Oft genügt der reine Einschluss in die Gebäudeversicherung nicht, um alle der genannten Gefahren zu decken und der Abschluss einer eigenständigen Police ist erforderlich.

So auch zur Deckung des Ertragsausfalls bei Stromeinspeisung in das öffentliche Netz. Hier ist auch eine Haftpflichtversicherung von Nöten. Hinzu kommt, dass manche Gebäudeversicherer eine Photovoltaik- / Solaranlage auf dem Dach als Gefahrerhöhung ansehen und es zur Pflicht des Versicherungsnehmers gehört, die Installation einer solchen Anlage zu melden.

Eine Meldung beim Gebäudeversicherer ist auch deshalb unerlässlich, da die Anbringung der Solaranlage eine Wertsteigerung darstellt. Die versäumte Meldung der Werterhöhung wird schnell zu einer Unterversicherung Ihres Gebäudes führen.

Haftpflichtversicherung

Was jedoch, wenn Gefahr vom Gebäude gegenüber einem Dritten ausgeht? Fegt ein Sturm beispielsweise einen Blumenkübel vom Balkon und trifft einen Passanten am Kopf, greift hier die Privathaftpflicht- bzw. die Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers.