Mietkautionsversicherung – Die neue Art der Mietkaution!

Die Mietkautionsversicherung ist die Alternative zur allen bekannten Mietkaution. Sie müssen kein Geld mehr hinterlegen und auch nicht hoffen und bangen, dass Sie bei einem Umzug Ihre Kaution wieder zurück erhalten. Der Vermieter hingegen hatte bisher den Aufwand, die einzelnen Mietkautionen zu verwalten und muss dafür Sorge tragen, dass die Zinsen dafür dem Mieter gutgeschrieben werden.

Ein irrsinniger Aufwand für Vermieter. Mit der Mietkautionsversicherung haben Sie eine Alternative zur klassischen Mietkaution, die allen Seiten gerecht wird.

Wir kennen es alle, wenn wir eine Wohnung mieten wollen, werden in aller Regel bis zu drei Monatsmieten an Kaution vom Vermieter verlangt. Geld, das wir danach nicht mehr zur Verfügung haben. Nun könnte man sagen, dass man das Geld bei einem Umzug in aller Regel ja wieder bekommt. Das stimmt, aber dann verlangt der nächste Mieter wieder eine Kaution und erneut ist das Geld gebunden und nicht verfügbar.

Die Lösung dafür bietet eine Mietkautionsversicherung. Anstatt die Mietkaution auf einem Konto des Vermieters zu hinterlegen schließen Mieter eine Mietkautionsversicherung ab. Der Vermieter erhält eine Bürgschaftsurkunde des Versicherers ausgehändigt. Im Gegenzug sparen Sie sich die Mietkaution beim Vermieter in Bar zu hinterlegen und können das Geld sinnvoller, z.B. in neue Möbel oder einen schönen Urlaub, investieren. Vermieter sparen sich den lästigen Verwaltungsaufwand für die Mietkautionen.

Vorteile Mieter:

  • Keine lästige Mietkaution in bar hinterlegen
  • Hohe Akzeptanz bei Vermietern
  • Mehr finanzielle Freiräume

Vorteile Vermieter & Hausverwalter:

  • Mehr Sicherheit durch Bonitäts-Check des Mieters
  • Kein Verwaltungsaufwand für separate Kontoführung und Zinsertragssteuer
  • Keine fehlende Teilzahlungen oder abwohnen der Mietkaution

Was ist eine Mietkautionsversicherung?

Damit ein Vermieter mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis begleichen kann, wird vom Mieter eine Mietkaution verlangt. Gängige Praxis ist, diese in Bar beim Vermieter auf ein separates Konto zu hinterlegen. Ihr Nachteil als Mieter bei einer Mietkaution in Bar – Sie können über dieses Geld nicht verfügen. Ihr Nachteil als Vermieter bei einer Mietkaution in Bar – Sie müssen das Geld separat führen, verwalten und die dafür anfallenden Zinsen Ihrem Mieter gutschreiben.

Die Alternative – eine Mietkautionsversicherung!

Die Mietkautionsversicherung bietet eine für beide Seiten sinnvolle Lösung. Anstatt der Mietkaution in bar wird vom Mieter eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen. Diese tritt gegen eine geringe Jahresprämie als Bürge für die Mietkaution ein. Der Vermieter erhält eine von der Versicherungsgesellschaft ausgestellte Bürgschaftsurkunde. So profitieren beide Seiten.

Warum ist sie für Mieter interessant?

Die gängige Mietkaution beträgt zwei bis drei Monatskaltmieten. Gehen wir von einer Miete pro Monat in Höhe von 800,– EUR aus würde der Vermieter vom Mieter eine Barkaution in Höhe von 2.400,– EUR verlangen. Wem es nicht möglich ist eine Mietkaution dieser Höhe in bar zu hinterlegen, ist froh über eine Alternative. Anstatt die Mietkaution in bar zu hinterlegen schließt der Mieter eine entsprechende Versicherung ab, zahlt den Beitrag und stellt damit die vom Vermieter verlangte Bürgschaft sicher. Die Kosten sind gering und die finanzielle Flexibilität hoch, weil kein Kapital gebunden wird. Der Vermieter erhält als Nachweis eine Bürgschaftsurkunde.

Der Vermieter muss allerdings eine Mietkautionsbürgschaft nicht akzeptieren. Genauso gut kann er darauf bestehen, dass die Mietkaution in bar hinterlegt wird. Vorteil für den Vermieter ist allerdings u.a., dass der Mieter vom Versicherer auf Bonität geprüft wird. Lehnt der Versicherer es ab für den Mieter die Mietkautionsbürgschaft zu übernehmen, kann das für Vermieter ein Zeichen sein, dass auch die spätere Mietzahlung möglicherweise nur unregelmäßig geleistet wird.

Die Mietkautionsversicherung endet, wenn das Mietverhältnis der Wohnung oder des Hauses erlischt und keine Ansprüche des Vermieters an den Mieter mehr vorliegen.