Vom Versicherer gekündigt – Was tun?

Nichtzahlung der Prämie, ein Altvertrag mit zu geringer Prämie oder die Kündigung im Schadensfall. Es gibt viele Gründe, warum ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wird. In unserer täglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass Kunden glauben, nur man selbst darf die Versicherung kündigen. Es wird oft davon ausgegangen, dass ein Vertrag nicht vom Versicherer gekündigt werden darf. Dem ist nicht so. Ihr Versicherungsvertrag wurde vom Versicherer gekündigt und Sie brauchen dringend eine Anschlussversicherung?

Im Nachfolgenden möchten wir Ihnen zeigen, welche Kündigungsmöglichkeiten der Versicherer hat und welche Möglichkeiten Sie als betroffene Person haben.

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Den Versicherer verstehen!

Wer glaubt, eine Versicherungsgesellschaft ist ein gemeinnütziger Verein, irrt gewaltig. Ein Versicherungsunternehmen hat neben seiner Kernaufgabe, dem Begleichen von Schäden, auch die Aufgabe, seine Kunden zu schützen. Dies trifft vor allem bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zu. Bei eine Aktiengesellschaft kommt dann natürlich noch das Thema „Gewinn“ hinzu.

Damit Versicherer auch in der Zukunft noch wirtschaftlich überleben und Kunden vor hohen Beitragssteigerungen geschützt werden können, gehört es dazu, dass einzelne Sparten und Verträge immer wieder auf den Prüfstand kommen. So stellt man sicher, dass die betreuten Verträge ertragreich sind. Nicht immer gelingt das. Auf den Prüfstand stellen bedeutet: Der Versicherer sieht sich die Schadenverläufe der einzelnen Verträge an und entscheidet dann, wie damit umgegangen wird. Von einer schlichten Beitragserhöhung bis hin zu, dass ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wird. Bestandssanierung wird dies in Fachkreisen genannt.

Wann darf die Versicherung mich kündigen?

Es gibt das ganz normale Kündigungsrecht – die ordentliche Kündigung. Der Versicherer kann einen Vertrag fristgerecht kündigen. Die Frist beträgt in aller Regel 3 Monate zur nächsten Hauptfälligkeit. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Eine Abweichung gibt es in der KFZ Versicherung. Hier beträgt die Frist lediglich ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten KFZ Verträgen ist dies dann der 31.12. eines Jahres.

Es gibt darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, dass ein Vertrag außerordentlich vom Versicherer gekündigt wird. Dies wäre dann der Fall, wenn es einen Versicherungsfall, also einen Schaden, gibt. Die Kündigung im Schadensfall muss vom Versicherer spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Entschädigungsverhandlungen ausgesprochen haben. Kündigungsfrist: 1 Monat.

Kündigungsumkehr Versicherung möglich?

Ist ein Vertrag vom Versicherer gekündigt worden, lässt sich daran oft nichts mehr ändern. Kunden kommen nicht umhin, sich um eine neue Versicherung zu kümmern. Problem dabei ist aber, dass beim Neuabschluss einer Versicherung der neue Versicherer nach der bisherigen Versicherung, den Vorschäden und der Kündigung bzw. dem Kündigungsgrund frägt. Sie als Kunde müssen diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Dabei scheitert es nicht ausschließlich an den Vorschäden. Alleine die Tatsache, dass der alte Vertrag nicht von Ihnen, sondern vom Versicherer gekündigt worden ist führt dazu, dass bei vielen Versicherern ein Annahmeverbot existiert.

Häufiges Resultat: Der Antrag auf Versicherungsschutz wird abgelehnt.

Versuchen Sie deshalb im ersten Schritt den Versicherer zu einer Kündigungsumkehr zu bewegen. Das bedeutet, dass nicht der Versicherer den Vertrag kündigt, sondern Sie selbst. Leider klappt das nicht sehr oft, aber es ist dennoch einen Versuch wert, weil danach die Auswahl an möglichen Neuversicherern deutlich größer ist. Werden Sie von einem Versicherungsmakler betreut, dann informiert der Versicherer diesen manchmal über das Kündigungsvorhaben.

Ihr Vorteil: Sie selbst können proaktiv den Vertrag kündigen und vor allem sich rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern.

Vom Versicherer gekündigt: Welche Versicherung nimmt mich nach Kündigung noch?

Lässt sich der bisherige Versicherer nicht zu einer Kündigungsumkehr bewegen, bleibt noch die Möglichkeit nach einer höheren Selbstbeteiligung zu fragen. Für gewöhnlich bieten Versicherer diese von sich aus an. Falls nicht: Fragen Sie danach. Manchmal kann damit die Kündigung abgewehrt werden. Ist auch dieses Vorhaben nicht zielführend und die Kündigung vom Versicherer bleibt bestehen, hilft nur noch eins: Suchen Sie sich schleunigst eine neue Versicherung.

Welcher Versicherer Sie in solchen Fällen noch versichert, hängt maßgeblich von nachfolgenden Punkten ab:

  • Anzahl der Schäden in den letzten Jahren
  • Die Kündigung erfolgte nicht durch den VN sondern durch den Versicherer

Als Kunde kann man auf die Annahmekriterien nur bedingt Einfluss nehmen. Manche Versicherer streichen bereits nach einem einzigen Vorschaden die Segel. Andere nehmen noch bei 4 Vorschäden Kunden an. Letztlich entscheidet jeder Versicherer selbst.

Wenn die ein Vertrag vom Versicherer gekündigt wurde, ist es wichtig, dass Sie Ihren Versicherungsmakler schnellstmöglich kontaktieren. Um eine neue Versicherung trotz Vorschäden zu finden, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Letzte Beitragsrechnung vom aktuellen Versicherer
  • Schadenaufstellung der letzten 5 – 10 Jahre (Was ist wann passiert? Welche Kosten vielen an?)
  • Es muss je Schaden eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, was unternommen wurde, um diese Schäden zukünftig zu vermeiden.

Nur so können wir prüfen, welche Versicherungsgesellschaft tatsächlich für Sie in Frage kommen kann.

Für welche Sparten gilt dieses Erklärung?

Dies gilt für die Sparten:

  • Hausversicherung
  • Wohnungsversicherung
  • Glasversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • KFZ Versicherung