Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Kommen Dritte auf dem Versicherungsgrundstück zu Schaden übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung die Kosten für Personen- und Sachschäden. Ebenso sorgt die Gebäudehaftpflicht für Haus- und Grundbesitzer für die Abwehr unbegründeter Ansprüche.

Wird das versicherte Gebäude zudem mit Heizöl beheizt, ist darauf zu achten, dass es nicht zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt, sollte Heizöl in den Boden gelangen. Versicherungsschutz bietet hier die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

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  • Einfamilien-, Mehrfamilienhäuser & unbebaute Grundstücke
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Typische Fälle für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

  • Im Winter wurde das Versicherungsgrundstück nicht von Schnee geräumt, der Postbote erleidet einen Sturz und bricht sich den Arm
  • Eine defekte Lampe im Treppenahaus wurde nicht ausgetauscht. Der Besucher von H. Müller fällt in der Dunkelheit und verletzt sich.
  • Das Auto des Nachbarn wird durch einen umgestürzten Baum des Versicherungsgrundstückes beschädigt.

Sorgen Sie im Vorfeld für den richtigen Versicherungsschutz. Schadenersatzansprüche können Sie besonders bei Personenschäden teuer zu stehen kommen. Ein Personenschaden zieht oftmals hohe Kosten für langwierige Arzt Behandlungen nach sich.

Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Personenschäden:

Von einem Personenschaden ist die Rede, wenn es sich bei einem Dritten um eine Gesundheitsschädigung oder gar um einen Todesfall handelt. Anfallende Kosten können sein: Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Kosten für Reha-Maßnahmen.

Sachschäden:

Für den beschädigten Gegenstand wird die Reparatur oder der Wiederbeschaffungswert / Zeitwert ersetzt.

Vermögensschäden (unechte):

Ein Verdienstausfall oder ein entgangener Gewinn stellt beispielsweise einen Vermögensschaden dar: Der Nachbar verpasst aufgrund des umgestürzten Baums einen wichtigen Geschäftstermin, es kommt folglich nicht zu einem wichtigen Vertragsabschluss.

Der Beitrag zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bemisst sich maßgeblich an der Anzahl der Objekteinheiten oder dem Jahresmietwert.